Der Berliner Lesbenklub "Neue Damengemeinschaft" – eine erste Spurensuche1

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Text gelesen von Jillian B. Suffner, Audio: 28:38 min
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Postkarte zum Restaurant von Carlo Dalbelli
Postkarte, Restaurant "Zum Vesuv"
von Carlo Dalbelli in der Potsdamer Str. 13

Spätestens2 im Frühling oder im Sommer 1908 treffen sich zwei Frauen als "Gleichgesinnte" in einem italienischen3 Weinrestaurant in der Potsdamer Straße – womöglich waren noch mehr daran beteiligt.4 Ihre Begegnung dürfte die Folge eines Inserats in einer Berliner Zeitung gewesen sein. In dieser Anzeige warben sie mit den Kennwörtern "Lesbos" und "Aphrodite" sowie mit einer roten Rose als Erkennungssymbol.5 Die Frauen, die sich auf diese Annonce hin trafen, riefen den Lesbenklub "Neue Damengemeinschaft" ins Leben. "Dame" war – wie die Formulierung "Freundin" – nachweislich seit den 1920er Jahren ein "Code der Selbstbezeichnung lesbischer Frauen"6. Weitere Zeitungsinserate könnten dazu gedient haben, den dann bereits bestehenden Klub bekannt/er zu machen.7



Erkennungssymbol eine 'rote Rose'

Sehr wahrscheinlich haben Frauen die "Neue Damengemeinschaft" als Verein mit ordnungsgemäßer Satzung gegründet und angemeldet.8 Die Vereinigung sollte als Damengemeinschaft "Klubbestrebungen künstlerisch-malerischer Art"9 unterstützen und "sei lediglich der Pflege der Musik, der Bildung, der Anhörung von Vorträgen und dergleichen gewidmet (…), irgendeine homosexuelle Bestrebung liege völlig fern".10 Demgegenüber wird jedoch in der Presse kolportiert, dass "der Verkehr dieser Frauen untereinander einen unverkennbar erotischen Anstrich" habe,11 und weitergehend, dass "der Klub nur dazu diene, ungewöhnliche Freundschaftsbündnisse zu schließen".12 "Ungewöhnlich" war hier eine vergleichsweise zurückhaltende Umschreibung für Formen homosexueller Beziehungen unter Frauen. Diese wurden medial als gleichsam ‚heimliche' Funktion des Klubs behauptet.

Durch umfangreich ausgewertete Tages- und Wochenzeitungen ließen sich auch 13 neue Namen von Frauen* erschließen, die entweder Mitglied der "Neuen Damengemeinschaft" waren oder mit ihr in Kontakt standen. Im April 1909 soll der Klub trotz hoher Fluktuation 20 Mitglieder gehabt haben.13 Die Akteurinnen* arbeiteten vor allem als Kauffrauen bzw. Geschäftsdamen, waren demnach Unternehmerinnen. Des Weiteren gab es unter ihnen mindestens eine Schriftstellerin, eine Musikerin, Schankwirtinnen sowie Schauspielerinnen und Tänzerinnen. Bis auf eine Frau, die aus Böhmen in die preußische Hauptstadt migriert war, verfügten vermutlich alle über die deutsche Staatsangehörigkeit; mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wurden alle als weiß gelesen.14 Fast ausnahmslos waren sie im Alter zwischen Ende dreißig und Anfang vierzig, als die "Neue Damengemeinschaft" unter diesem Namen als Vereinigung aktiv gewesen ist.

Vereinsgründungen oder auch Versammlungen von Frauen waren zu dieser Zeit – je nach Ausrichtung – keineswegs selbstverständlich, mehr noch: Die Gründung oder Beteiligung an politischen Zusammenschlüssen war etwa gemäß § 8 des Preußischen Vereins- und Versammlungsgesetzes Frauen bis zum Frühjahr 1908 sogar ausdrücklich verboten. Am 15. Mai 1908 trat das Reichsvereinsgesetz in Kraft, das Frauen nun nicht länger untersagte, sich politisch zu organisieren. Der für Frauen in einem Zusammenschluss wie der "Neuen Damengemeinschaft" erlaubte Bezug auf die Künste könnte daher auch eine geschickte Irreführung der Behörden gewesen sein. Gleichzeitig ist ebenso denkbar, dass das Eine das Andere nicht ausschloss: Viele Frauenvereine dieser Zeit, deren emanzipatorische Fokussierung gesellschaftlich nicht zu rechtfertigen gewesen wäre, konzentrierten sich nicht nur auf ein einzelnes Anliegen.15 Es kann daher durchaus sein, dass lesbische Frauen sich zu einem künstlerischen Verein zusammengefunden hatten – ähnlich etwa den Lesben, die 1905 den Damenkegelklub "Goldene Kugel" ins Leben gerufen hatten. Sie lebten lesbisch und kegelten.


Angelockt von einem 'harmlosen' Namen? Diskreditierung in der Presse

Die ersten Reaktionen auf die Gründung der "Neuen Damengemeinschaft" fielen unterschiedlich aus. Zunächst wurde die Vereinigung seitens der Frauenbewegung offenbar als neue Organisierung begrüßt, denn die Leiterin einer Hausfrauenzeitung soll die Damengemeinschaft mehrmals empfohlen haben. Bei besagter Redakteurin käme Anna Plothow (1853-1924) in Frage. Sie war Autorin eines Buches über Frauenrechtlerinnen und leitete die "Frauen-Rundschau", die als wöchentliche Beilage des "Berliner Tageblatts" erschien.16 Es könnte sich aber auch um einen Hinweis auf die eigenständige und gleichnamige Zeitung "Frauen-Rundschau" handeln, die ab 1904 verantwortlich von Ella Mensch (1859-1935) herausgegeben wurde.17 Eine Rezitatorin, die Mitglied der "Neuen Damengemeinschaft" geworden war, soll bei einem "Hausfrauenkaffee" eingeladen gewesen und aufgetreten sein.18

Diskreditierende Berichte über den neuen Zusammenschluss ließen nicht lange auf sich warten. Am 20. Januar 1909 veröffentlichte Felix Wolff (1882-mind. 1939), Redakteur des Wochenblatts "Die Große Glocke", einen anklagenden Artikel über vermeintlich anstößige Vorgänge in der "Neuen Damengemeinschaft". Bereits mit der Überschrift seines Artikels "Der Homosexuellen-Klub ‚Neue Damengemeinschaft'"19 beabsichtigte er, die Organisation in Misskredit zu bringen. Dabei etikettierte er die Mitglieder als Frauen, die "alle von demselben unglückseligen Trieb erfaßt sind."20 Weitergehend echauffierte sich der Journalist über die intimen, ja ausdrücklich sexuellen bis hin zu hypersexuell konstruierten Handlungen und ärgerte sich sehr offenkundig über die Pervertierung bzw. auch den Verlust der erwünschten oder erwarteten Verfügungsgewalt: Eine Frau existierte in seinem Bild durch und für den Mann. Denn er schrieb, dass die Frauen der "Neuen Damengemeinschaft" "der Frau das gewähren, was einzig dem Manne frommt. Es ist unbegreiflich, wie im vornehmsten Teile Berlins ein Verein bestehen kann, der ausgesprochen widernatürliche Tendenzen verfolgt und trotz vieler uns aus sicherster Quelle berichteten Tribadenorgien immer mehr Mitglieder werben kann."21



Am Nollendorfplatz, um 1910
Am Nollendorfplatz, um 1910, Postkarte


Für Felix Wolff war "völlig klar, daß die angegebenen wissenschaftlichen und künstlerischen Ziele keineswegs davor den Verein bewahrt haben (sic), daß im wesentlichen homosexuell Empfindende sich zusammengefunden haben".22 Mit vereindeutigenden Attributen zu Auftreten, Beruf oder Ehestand gab der Redakteur vermutlich zudem genug preis, um personelle Rückschlüsse der Lesenden anzuregen oder der Polizei gezielte Überprüfung, Überwachung und womöglich auch Repression zu ermöglichen. Neben diesem klaren Ziel, die Vereinsfrauen öffentlich bloßzustellen, gab er sich gleichzeitig als Verteidiger homosexuell 'veranlagter' – also so geborener – Frauen aus: Er schien nämlich lediglich die Verführung von heterosexuellen Frauen durch Lesben zu beanstanden. Das ist kaum glaubwürdig, denn dieser Beitrag wie auch die Gesamtheit seiner Artikel aus den Jahren 1906 bis 1912 trägt eine dezidiert diffamierende Handschrift.
Über seine Verführungsüberlegungen hinaus bemühte Felix Wolff den Jugendschutz: Nachdrücklich beklagte er dabei, dass bei den wöchentlichen Treffen des Klubs im Schöneberger "Nollendorfkasino" auch minderjährige Frauen teilgenommen hätten, die so unfreiwillig Zeuginnen der von ihm kritisierten Vorgänge geworden wären.23

Der Redakteur schien eine klare Vorstellung davon zu haben, was Lesben erlaubt sein sollte, um ihre soziale Lage zu verbessern, und was nicht: So sprach er sich dafür aus, dass Lesben auf jeden Fall unter sich bleiben sollten und keinerlei ‚Werbung' für eine lesbische Organisierung betreiben durften. Ein selbstgewählter und selbstorganisierter lesbischer Handlungsraum, der eine weitergehende mobilisierende Funktion einnehmen wollte, um mehr Lesben zu erreichen, galt hier medial als nicht legitim. Auch in Anbetracht der abwertenden Formulierungen, die Felix Wolff in seinem Artikel benutzt und die wir in heutigen Begrifflichkeiten als strukturelle oder auch medial-institutionelle Diskriminierung bezeichnen können,24 fällt es schwer, seinen vorgeblichen Schutzargumenten zu folgen. Die Bewertung als "widernatürlich" etwa entspringt nicht gerade dem emanzipatorischen Zweig der Sexualwissenschaft, die Homosexualität als angeboren betrachtete, sondern pathologisiert lesbische Frauen bzw. ihr Begehren.

Schon die Rednerin und spätere Journalistin Theo Anna Sprüngli (1880-1953) hatte 1904 in einem Beitrag zu Homosexualität und Frauenbewegung formuliert: "[S]o lange in vielen Kreisen die Homosexualität noch als etwas Verbrecherisches und Naturwidriges, im besten Falle als etwas Krankhaftes gilt, könnten sich Damen, welche ich als homosexuell bezeichnen wollte, beleidigt fühlen".25

Durch die Verwendung des Begriffs "Widernatürlichkeit" in Wolffs Artikel wird deutlich, dass auch der Redakteur der Zeitung "Die große Glocke" homosexuelle Lebensweisen von Frauen (und Männern) als nicht natürlich, weitergehend wohl auch als krankhaft wahrnahm.
Die Selbstorganisierung der "Neuen Damengemeinschaft" zur Auflösung zu zwingen und gänzlich zu eliminieren, gelang ihm mit seinen demoralisierenden Angriffen allerdings nicht - auch nicht, die Lesben mundtot zu machen oder ins stillschweigende Abseits zu drängen. Es passierte etwas, womit wohl weder der Journalist noch der Herausgeber der "großen Glocke" oder die Leser*innen gerechnet haben dürften.

Vor Gericht: gemeinschaftliche Gegenwehr

Die Mitglieder der "Neuen Damengemeinschaft" nahmen diese Angriffe nicht einfach so hin, denn sie fühlten sich von Wolffs Artikel beleidigt. Dagegen setzten sie sich mit juristischen Mitteln unerschrocken und selbstbewusst zur Wehr: Fünf von ihnen entschieden sich, gemeinsam zu klagen. Hier zeigt sich, dass sich diese Lesben wortwörtlich als Gemeinschaft verstanden und auch vor Gericht als solche agierten: Sie beauftragten zwei Anwälte, die eine einstweilige Verfügung gegen Felix Wolff und "Die Große Glocke" erwirkten. Dies sollte ihn bei einer Strafe von 500 Reichsmark daran hindern, weiter über den Klub zu berichten oder womöglich die vollständigen Namen von Beteiligten offenzulegen.26 Darüber hinaus strengten die Frauen eine Beleidigungsklage gegen den Redakteur an. So hieß es etwa im "Friedenauer Lokal-Anzeiger": "Der Vorstand und die Mitglieder eines Damenklubs sind die Kläger und fühlen sich dadurch gekränkt, daß der Beklagte auf einen in sittlicher Beziehung nicht einwandfreien Verkehr der Mitglieder unter einander hingewiesen hat."27


Landgericht in Berlin-Mitte, um 1910, Postkarte
Landgericht in Berlin-Mitte, um 1910, Postkarte

Zur Verhandlung waren acht Zeuginnen zur Aussage geladen, darunter einige ehemalige Klubmitglieder. Die Vorsitzende des Klubs, Olga Lehmann (Lebensdaten unbekannt) zeigte sich selbstbewusst davon überzeugt, dass die sexuelle Orientierung und Vorlieben der Mitglieder deren "Privatsache"28 seien und entsprechend auch zu ihrem "Privatleben"29 gehörten. Sie ging also davon aus, dass Beziehungen oder Beziehungskonflikte der Frauen untereinander keine öffentlichen Angelegenheiten darstellten und geschützt werden mussten. Einige Zeuginnen in der Befragung "bekannten sich", so die Presse, "teilweise zu einer abnormen Veranlagung".30 Vermutlich wurde auf eine entsprechende Frage mit "Ja" geantwortet; dass sie selbst ihre sexuelle Orientierung als ‚abnorm' betrachteten, oder diese Worte gewählt haben, kann durchaus in Frage gestellt werden.31 Die fraglichen Handlungen untereinander beschrieben sie offenbar ganz selbstverständlich als "Zärtlichkeiten".32 Diese Formulierung ermöglichte ihnen auch die Verhaltensweisen einzuschreiben in den bürgerlichen Kanon weiblicher Wohlanständigkeit und weib-weiblicher Intimität; zudem konnten sie doppelsinnig damit auch womöglich Sexuelles zärtlich (selbst) benennen.
Die Klägerinnen der "Neuen Damengemeinschaft" beteuerten: "[S]oweit etwa das eine oder andere Mitglied homosexuell sei, sei dies Zufall, reine Privatsache der Betreffenden; sobald irgendwie eine derartige Betätigung hervorgetreten sei, sei sofort mit dem Ausschluss aus dem Verein vorgegangen worden".33

Leider entwickelte sich der Beleidigungsprozess nicht, wie von den Klägerinnen erhofft: Es gelang ihnen nicht, den medialen Vorwurf zu entkräften, dass es im Klub zu ‚unsittlichem' Verhalten gekommen sei. Die Gegenwehr blieb ein Versuch der Abwehr – so couragiert ihr Verhalten fraglos auch gewesen ist. Nach Überzeugung des Gerichts traf der Artikel sogar in Gänze zu und galt keineswegs als beleidigend. Deshalb wurde der Redakteur Felix Wolff letztendlich freigesprochen und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben.34 Das Gericht kam dabei sogar zu dem Schluss, dass die "so skrupellos unter dem Deckmantel idealer Bestrebungen segelnde Vereinigung zur Betätigung von Perversionen eine öffentliche Gefahr für anständige und normal veranlagte Frauen" sei.35

Es ist denkbar, dass das, war hier vom Gericht metaphorisch "Deckmantel idealer Bestrebungen" genannt wurde, von den Lesben bewusst gewählt worden war, um genau der erlebten medialen und gerichtlichen Aufmerksamkeit und Diskreditierung zu entgehen. Der "Deckmantel" liegt als Strategie nah, denn wenn auch geladene Zeuginnen auf dem Flur sehr aufgeregt schienen, wie eine Zeitung berichtete,36 so ließen sich die Mitglieder der "Neuen Damengemeinschaft" auch bei der zweiten gerichtlichen Niederlage – der Aufhebung der einstweiligen Verfügung – keineswegs entmutigen: Offenbar mangelte es den Frauen an notwendigem Respekt für die Mahnung des Richters und auch an Einsichtsbereitschaft. Ein Bericht dazu macht Empörung und Verwunderung der Presse gleichermaßen deutlich: "Bei der eleganten Damenwelt, die teils auf der Zeugenbank saß, teils den Zuhörerraum füllte, riefen allerdings die ernsten Worte des Amtsgerichtsrates nur ein spöttisches Lächeln hervor, und als die Verhandlung geschlossen wurde, da fanden sich die Pärchen rasch wieder zusammen. Arm in Arm strömten sie hinaus ins Freie, die Mannweiber mit den kurz geschnittenen Haaren und der männlich zugeschnittenen Kleidung, und ihre Huldinnen in schleppenden Sezessionsgewändern mit Riesen- und Glockenhüten".37

Ohne Zweifel handelte es sich bei der Klage gegen den Zeitungsredakteur um einen sich selbst ermächtigenden Akt der "Neuen Damengemeinschaft" als kollektives Subjekt. Die Gruppe duckte sich unter dem diffamierenden Artikel gegen die lesbischen Mitglieder und den Zusammenschluss nicht einfach weg, sondern wehrte sich dagegen – sogar öffentlich und mit den bürgerlichen Mitteln des Rechts. Dies war – auch gemessen an den Folgen und dem eingegangenen sozialen Risiko – ungeheuer mutig, tabubrechend, selbstbewusst!


Gleichzeitig stellt sich die Frage: Warum hatte sich die "Neue Damengemeinschaft" für eine einstweilige Verfügung und eine Beleidigungsklage entschieden? Es ist zu vermuten, dass der Prozess mit dem Ziel angestrengt wurde, diesen zu gewinnen, um die Gemeinschaft der Frauen von einer moralischen Verurteilung auch juristisch freisprechen zu lassen. Womöglich nahmen die Akteurinnen* eine potenzielle Niederlage vor Gericht in Kauf, weil es ihnen darum ging, ein Zeichen zu setzen? Eines, das sie womöglich sogar als politisch verstanden? An andere Lesben adressierten, sich öffentlich gegen Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen?! Leider sind keine Prozessakten oder gar Selbstzeugnisse überliefert, sodass Beweggründe und Überlegungen nicht rekonstruiert werden können.


Aus der Presseberichterstattung jedoch wird ein an sich schon bemerkenswerter Fakt überaus klar: Die Akteurinnen* der Damengemeinschaft selbst verstanden ihr Agieren im Klub eindeutig nicht als ‚unsittlich'.
Es ist durchaus möglich, dass die Klägerinnen sich einfach keinerlei Verfehlung bewusst waren und sich deshalb im Recht fühlten. Auch die Tatsache, dass der Strafrechtsparagraf 175 RStGB sich nicht gegen weibliche Homosexualität richtete, könnte zu der Überzeugung geführt haben, dass ihr Verhalten als lesbische Frauen* gesellschaftlich anders zu bewerten wäre als das von schwulen Männern* – das ja in jenem Paragrafen unter Strafe stand. Die Frauen dürften aber die zeitgenössischen Debatten über eine Ausdehnung des Strafrechtsparagrafen auf Frauen durchaus mitverfolgt haben.
Die Zärtlichkeiten untereinander – naheliegenderweise Küsse, sich streicheln und andere Liebkosungen – waren für die Mitglieder der "Neuen Damengemeinschaft" jedenfalls etwas ganz Selbstverständliches: ein schönes und wohltuendes Miteinander.



Karikatur zum Damenklub von Thomas Theodor Heine aus dem 'Simplicissimus'
Karikatur zum Damenklub von Thomas Theodor Heine (1867-1948)
aus der Zeitschrift 'Simplicissimus', 17.5.1909, Nr. 7, S. 106:
"Niemals, du Süße, wird sich ein Mann zwischen unsere Liebe
drängen." – "Niemals, du Holde! – Höchstens ein Schutzmann!"
Quelle: www.simplicissimus.info/volume/14

Die Skandalisierung der "Neuen Damengemeinschaft" durch die "Große Glocke" geschah im Kielwasser der "Harden-Eulenburg-Affäre". Der Herausgeber der Zeitschrift "Die Zukunft", Maximilian Harden (1861-1927), unterstellte ab November 1906 dem Beraterkreis des Kaisers Wilhelm II. (1859-1941) schwule Verhältnisse.38 Die Prozesse, in denen besonders Philipp Fürst zu Eulenburg-Hertefeld (1847-1921) im Fokus stand, erregten im April 1908 die Gemüter und zogen im November 1908 sogar ein dezidiertes Verbot der Homosexuellenbälle nach sich.39 Ein Jahr später, im April 1909, wurde der Beleidigungsprozess zwischen Harden und Eulenburg wieder aufgenommen. Der Forschung gilt das Ausmaß dieser medialen Skandalisierung als Initial für spätere Empörungen und als der erste große Medienskandal in Deutschland.40 Die Berichte zur männlichen Homosexualität rahmten die dazu vergleichsweise unscheinbaren Ereignisse rund um die Berliner "Neue Damengemeinschaft". Vermutlich hatte Felix Wolff auf eine ähnlich um sich greifende Skandalisierung gehofft; der Weg dafür war durch die Prozesse, die sich gegen Schwule richteten, längst geebnet.41 Er selbst brüstete sich jedenfalls später noch mehrmals damit, am Verschwinden lesbischer Organisierungen und Treffpunkte mitgewirkt zu haben.42

Klandestines Fortbestehen? Neue Treffpunkte ...

Es ist nicht überliefert, ob sich die "Neue Damengemeinschaft" vor dem Hintergrund der diskreditierenden Presseberichterstattung und des Gerichtsurteils auflöste, neu gründete oder schlicht umbenannte. Einzelne Berichte lassen jedoch den Schluss zu, dass der Damenklub fortan klandestin weiter agierte. Lesbische Frauen hatten sich nämlich auch im "Mikado"43 in der Puttkamerstraße 15 getroffen, und die Räume waren wegen diverser Beschwerden von der Polizei geschlossen worden. Diese repressive Maßnahme bedeutete ebenfalls keineswegs das Ende gemeinsamer subkultureller Treffen, denn "man zog" offenbar "einfach aus und verlegte die gemütlichen Zusammenkünfte nach einem anderen Restaurant, das in der Frobenstraße"44 angesiedelt war. Zudem soll die "Neue Damengemeinschaft" ebenso eine "Art Fortsetzung in dem Lokal ‚Como' am Schöneberger Ufer"45 und einem Kellerlokal im Ostteil der Stadt in der Taubenstraße gefunden haben, in dem Anna Oberg (Lebensdaten unbekannt) Schankwirtin war.


Ansicht Schöneberger Ufer, Berlin
Ansicht Schöneberger Ufer, um 1907, Postkarte

Auch andere Zeitungen wussten von einem Fortbestehen des Damenklubs und schrieben über die soziale Zusammensetzung der Nutzerinnen in ebenso reißerischer wie herabsetzender Absicht: "In dem Lokal verkehrten ausschließlich nur Angehörige des weiblichen Geschlechts, und zwar von der Bankiersgattin vom Kurfürstendamm bis herunter zu den zweifelhaftesten Elementen aus der Friedrichstraße."46 Mit Letzteren waren sicherlich Frauen gemeint, die sich dort prostituierten. War also das Lokal in der Taubenstraße ein exklusiver Frauenort? Ein subkultureller Ort für Lesben aller gesellschaftlicher Kreise? Aus lesbenpolitischer Perspektive lesen sich die Beschreibungen der Taubenstraße jedenfalls vielversprechend ... Allerdings hatten die Frauen aus dem Umfeld der "Neuen Damengemeinschaft" ganz offensichtlich seit der Beleidigungsklage unter polizeilicher Beobachtung gestanden, denn: "Der Polizei war es seit längerer Zeit bekannt, daß dieses Lokal eine Art Vermittlungsstelle und Sammelpunkt für Damen bildete, die früher der durch einen vor längerer Zeit verhandelten Skandalprozeß bekannt gewordenen ‚Neuen Damengemeinschaft' angehört hatten."47

Als die Klavierspielerin Anna Pruksch (1867-1921), ein (ehemaliges) Mitglied der "Neuen Damengemeinschaft", in jenem Kellerlokal ein womöglich ‚anrüchiges' Lied sang, wurde sie von verdeckt arbeitenden Polizisten verhaftet, die gerade anwesend waren. Die darauf folgenden Gerichtsverhandlungen endeten mit der Verurteilung von Anna Pruksch zu einer vierwöchigen Haftstrafe, die mit der Zeit der Untersuchungshaft als verbüßt angesehen wurde.48
Der Verlauf wirft die Frage auf: Waren im Lokal in der Taubenstraße also doch Männer als Gäste zugelassen? Rechneten die Frauen damit, dass sich unter den Gästen Polizisten befanden, und ignorierten dies? So gesehen spräche einiges dafür, dass Anna Pruksch hier Grenzen austestete, da sie ihren Liedtext selbst nicht als wie auch immer verwerflich angesehen hat oder sich keine Vorschriften in ihrer Berufsausübung machen lassen wollte. Es liegt nahe, dass es auch darum ging, dass es einer Frau nicht erlaubt war, öffentlich sexuelle Anspielungen zu machen – auch nicht in gesungener Form.49
Gleichwohl dürften die Mitstreiterinnen der "Neuen Damengemeinschaft" mit der Zeit immer vorsichtiger geworden sein, um Presse und Polizei keine neuen Anhaltspunkte und Interventionsmöglichkeiten zu liefern. Das schloss offenbar keineswegs aus, sich weiterhin zu treffen und vermutlich auch zu organisieren. Außerdem liegt es sehr nahe, dass die "Neue Damengemeinschaft" oder zumindest ihre Mitglieder mit den Akteurinnen* weiterer Treffpunkte in Kontakt standen oder sogar Personalunionen bildeten, zum Beispiel mit dem "Bülow-Casino", das Helene Diller und Käthe Bloch (für beide: Lebensdaten unbekannt) 1910 als GmbH ins Leben gerufen hatten. Aber auch eine als geschlossene Gesellschaft angemeldete Zusammenkunft im "Bülow-Casino" wurde 1912 von der Polizei aufgelöst, die GmbH später aus dem Handelsregister gelöscht.50

So wenig aufgrund der schlechten Quellenlage bislang und wohl auch weiterhin über die "Neue Damengemeinschaft" als Selbstorganisierung lesbischer Frauen im Kaiserreich in Berlin rekonstruiert werden kann, so außergewöhnlich ist diese Berliner Initiative von Frauen*, die Frauen* begehrten: Denn selbstbewusst und furchtlos wehrten sie sich gegen Verunglimpfung in der Presse, stellten ihrerseits Strafanzeige und zogen vor Gericht. Zudem beeindruckt die Beharrlichkeit der Akteurinnen, sich weiter unter Lesben* zu treffen und sich damit weder isolieren noch vereinzeln zu lassen.
Auch wenn in späteren Zeitungsberichten kaum mehr auf die "Neue Damengemeinschaft" Bezug genommen wurde, ist doch anzunehmen, dass es die Organisierung in dieser oder anderer Form weiterhin gegeben hat – möglicherweise ja sogar, wie die "Goldene Kugel" – über den Ersten Weltkrieg hinweg und bis in die Weimarer Republik hinein.


Lassen wir den 1909 selbst angestrengten und verlorenen Prozess ungeachtet, wird die Kraft lesbischer Selbstorganisierung sichtbar: Im späten Deutschen Kaiserreich organisierte sich der Berliner Lesbenklub die "Neue Damengemeinschaft" und wirkte so der sozialen Isolation von lesbischen Frauen* entgegen. Die Initiative bot nicht nur gesellschaftlicher Marginalisierung die Stirn, sondern setzte sich in herausragender Weise gegen medial-institutionelle sowie gesellschaftlich-strukturelle Diskriminierung zur Wehr.



Ingeborg Boxhammer und Christiane Leidinger (Bonn/Berlin/Düsseldorf 12/2020; ergänzt um alte Ansichten 10/2022)



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Zitiervorschlag:
Ingeborg Boxhammer/Christiane Leidinger: Der Berliner Lesbenklub "Neue Damengemeinschaft" – eine erste Spurensuche. Available from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane (30.12.2020). URL https://www.lesbengeschichte.org/subk_nd_d.html [cited DATE].





1 Ein längerer wissenschaftlicher Aufsatz zum Thema ist in Arbeit.


2 Möglicherweise gründete sich die Gemeinschaft auch sehr viel früher. Darauf deuten Berichte über ein damit verbundenes Ehescheidungsverfahren hin. Entsprechend könnte die "Neue Damengemeinschaft" sogar schon vor 1906 gegründet worden sein, vgl. z. B. Vossische Zeitung, 28.5.1910, Morgen-Ausgabe. – In Berliner Archiven sind keine Quellen über die "Neue Damengemeinschaft" überliefert. Die Rekonstruktion musste daher ausschließlich durch Nachrichten und Artikel in Tages- und Wochenzeitungen erfolgen.


3 De Nieuwe Courant, 26.4.1909.


4 Möglicherweise handelte es sich um das Restaurant "Zum Vesuv", das sich von 1905 bis 1909 in der Potsdamer Straße 13, III. befand, Adressbücher Berlin. – Volksfreund, 26.4.1909.


5 Volksfreund, 26.4.1909.


6 Zu den verschiedenen Bedeutungsschichten des Codes "Dame" und zur "Freundin" vgl. Hacker 1987, 191-194.


7 Dies wird aus den Zeitungsberichten nicht deutlich. Nach folgender Darstellung ist die zweite Lesart zutreffend. Der beklagte Redakteur der Wochenzeitung "Die Große Glocke" soll nämlich behauptet haben, "daß seitens des ‚Damenklubs' Inserate erlassen worden wären, in denen ‚Gleichgesinnte' nach einem bekannten Weinrestaurant in der Potsdamerstraße bestellt wurden", Berliner Volks-Zeitung, 22.4.1909, Morgen-Ausgabe.


Damenklubanzeige, Friedenauer Lokal-Anzeiger, 9.11.1909
Gebundene junge Frau sucht Anschluss...,
Friedenauer Lokal-Anzeiger, 9.11.1909 (ZLB Berlin)















8 Berliner Volks-Zeitung, 22.04.1909, S. 2. Ob sich der Verein noch im Vereinsregister nachvollziehen lässt, konnte aufgrund der Beschränkungen wegen des Corona-Virus nicht mehr überprüft werden, ist aber unwahrscheinlich.


9 Berliner Lokal-Anzeiger, 22.04.1909, Morgenblatt.


10 Die Große Glocke, 28.4.1909.


11 Die Große Glocke, 28.4.1909.


12 Berliner Lokal-Anzeiger, 21.4.1909, Abendblatt.


13 Der Oberschlesische Wanderer, 23.4.1909.


14 Über eine Schwarze Frau in der "Neuen Damengemeinschaft" wäre sicherlich zudem (bzw. intersektional) rassistisch und vermutlich exotisierend berichtet worden. Die Großschreibung des "S" zeigt die politische Verwendung des Begriffs: Damit wird der Konstruktionscharakter von Unterschieden entlang der Hautfarben verdeutlicht und schwarz als politische Kategorie verwendet. Im historischen Zusammenhang wird hier darüber hinaus nahe gelegt, dass etwa auch eine Frau aus Asien – im Zuge des deutschen Kolonialismus – Mitglied in der Berliner "Neuen Damengemeinschaft" hätte gewesen sein können, die ebenso rassisierenden Sexismen ausgesetzt gewesen wäre.


15 Vgl. die grundsätzlichen Überlegungen zu Frauenvereinen dieser Zeit Huber-Sperl 2002: bes. 51-53.


15 Plothow 1907.


17 Die in Frage kommenden Ausgaben wurden jeweils ergebnislos durchgesehen.


18 Die Große Glocke, 20.01.1909.


19 Die Große Glocke, 20.01.1909.


20 Die Große Glocke, 20.01.1909.


21 Die Große Glocke, 28.04.1909.


22 Die Große Glocke, 20.01.1909.


23 Die Große Glocke, 20.01.1909.


24 Gomolla 2017.


25 Vgl. zu ihrem politisch in Teilen problematischen Leben und Werk Leidinger 2016. Zitat: https://lesbengeschichte.org/zitate_d.html#Anchor-Anna-23857, letzter Abruf 12/2020.


26 Während es Felix Wolff untersagt war, ergriff der "Oberschlesische Wanderer" die Chance der erstmaligen Namensnennung, Der Oberschlesischer Wanderer, 23.4.1909.


27 Friedenauer Lokal-Anzeiger, 11.04.1909.


28 Berliner Lokal-Anzeiger, 22.4.1909, Morgenblatt.


29 Berliner Volks-Zeitung, 22.4.1909, Morgen-Ausgabe.


30 Berliner Börsen-Zeitung, 22.4.1909, Morgen-Ausgabe.


31 Die diskreditierende Formulierung des "sich Bekennens" zu einer homosexuellen Lebensweise findet sich bis heute in den Medien – ungeachtet der Assoziation eines Schuldbekenntnisses.


32 Rheinische Zeitung, 23.4.1909.


33 Die Große Glocke, 28.4.1909.


34 Beispielhaft: Berliner Volks-Zeitung, 22.04.1909.


35 Die Große Glocke, 28.04.1909.


36 Berliner Lokal-Anzeiger, 22.4.1909, Morgen-Ausgabe.


37 Deutsches Volksblatt, 28.04.1909, Morgen-Ausgabe.


38 Bruns 2005.


39 Dobler 2008: 354.


40 Vgl. z.B. Burkhardt 2006: 299f; Schwartz 2019.


41 Vgl. Lybeck 2007: 260; 2014: 103.


42 Die Große Glocke, z. B. 15.5.1912; 22.5.1912.


43 Das "Mikado" existierte kontinuierlich von 1908 bis 1933, vgl. dazu Dobler 2008: 362.


44 Sexualreform 1912 (9).


45 Die Fackel, 18.05.1912.


46 Berliner Börsen-Zeitung, 12.05.1912.


47 Berliner Börsen-Zeitung, 12.05.1912.


48 Berliner Volks-Zeitung, 28.7.1912, Morgen-Ausgabe.


49 Vgl. dagegen beispielsweise die sexuelle Metapher in dem von Männern gesungenen Foxtrott-Schlager "Veronika, der Lenz ist da" (ca. 1930. Komponist: Walter Jurmann; Text: Fritz Rotter).


50 Berliner Lokal-Anzeiger, 1.6.1912, Morgen-Ausgabe. – Deutscher Reichsanzeiger, 13.6.1914.



Dieser Beitrag ist entstanden im Rahmen des Mikroforschungsprojektes
"Diskriminierende Angriffe und offensive Abwehr – Eine Geschichte der Selbstorganisierung ‚Neue Damengemeinschaft' und ihrer selbstbewussten Akteurinnen* in Berlin um 1900"
Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Laufzeit: 10/2020-12/2020
Gefördert von: Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zur Forschungsförderung von Mikroprojekten, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung

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