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Regionalgeschichte: Köln


Weimarer Republik

„Lesbische Liebe und Kleptomanie"

Presseberichte über Kölner Unterschlagungen um 1930



Im Herbst 1930 berichten regionale Zeitungen1 von „[a]ußerordentlich hohe[n] Unterschlagungen"2 durch ein lesbisches Frauenpaar in Köln: Die Buchhalterin Maria Friedel hätte für sich und ihre langjährige Freundin, die Stenotypistin Käthe Fuhrmann3, mehr als 100.000 RM veruntreut; insgesamt – wie sich später herausstellte – waren es mehr als 243.000 RM. Konkret sollen der Kölner „Verkaufsstelle deutscher Holzschraubenfabrikanten" von Februar 1929 bis September 19304 regelmäßig Schecks im Wert zwischen 8.000 und 15.000 RM hinterzogen worden sein.

1905 war der Verband von knapp einem Dutzend Holzschraubenfabrikanten gegründet5 und beim „Syndikatskontor des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins" eine Verkaufsstelle zur Geschäftsabwicklung eingerichtet worden.6 Maria Friedel arbeitete für diesen Verband bereits seit 1916 als Buchhalterin. Mit „geschickten Buchungen" gelang es ihr, den Betrug trotz monatlicher Revisionen zu verbergen.7

Die Prozessberichterstattung legt dar, dass Friedels Vorgesetzte die von ihr vorgelegten Schecks ohne weitere Prüfung unterzeichnet hatten. Friedel wurde nicht kontrolliert, benutzte die „roten Schecks", die eigentlich nur zur Verrechnung gedacht waren, kassierte sie als Barschecks bei ihrer Bank ab und gab den Erlös an Käthe Fuhrmann weiter.8 Mit dem so unterschlagenen Geld mietete diese eine gemeinsame Wohnung in der Nähe vom Kölner Königsforst und kaufte u.a. ein Restaurant in der Innenstadt.9

Kölner Tageblatt, 24.9.1930, ULB Bonn#

Kölner Tageblatt, 24.9.1930, ULB Bonn, ZMF 99

Der Presse zufolge führten die beiden Frauen ein „ausschweifendes Leben" in „berüchtigten" Lokalen10, bis Fuhrmann am 19. September 1930 einen Barmixer namens Oberndorfer11 heiratete und eine „Ehe zu dritt" begann. Friedel habe kurz darauf versucht, sich das Leben zu nehmen, sich schließlich selbst bei der Polizei angezeigt und erklärt, „vollständig unter dem Einfluß ihrer Freundin"12 gestanden zu haben. Friedel und Fuhrmann/Oberndorfer kamen in Haft; am 18. Dezember wurde ihnen der Prozess gemacht, bei dem Maria Friedel zu zwei Jahren und Käthe Fuhrmann/Oberndorfer zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt wurden. Die Untersuchungshaft wurde Käthe Fuhrmann und Maria Friedel jeweils angerechnet; sie traten ihre Haft am 22. bzw. 23. Dezember 1930 an.13


Analyse der Berichterstattung

Die untersuchte Presse-Berichterstattung lässt sich in zwei Phasen aufteilen:
eine erste im September 1930 (24. bis 29. September), die die ersten Nachrichten rund um die Unterschlagung an die Öffentlichkeit gab, und eine zweite im Dezember (18. bis 19. Dezember 1930), die sich mit dem eintägigen Prozess und den hier verhandelten Details zu den beiden Angeklagten beschäftigte. Auf der Grundlage dieser Eckdaten recherchierte ich insgesamt 27 Artikel in elf Tageszeitungen, die von der Betrugsaffäre berichteten, davon sieben aus Köln, zwei aus Bonn und zwei überregionale Printmedien aus Berlin. Das Kölner Tageblatt, eine der DDP nahestehende Kölner Tageszeitung14, und der im Verlagshaus DuMont/Schauberg herausgegebene Stadt-Anzeiger waren in ihren Abendausgaben vom 24. September 1930 die Ersten, die den Skandal aufgriffen. In Köln berichteten das Kölner Tageblatt, der Stadt-Anzeiger, die Kölnische Volkszeitung als Organ des katholischen Zentrums und die SPD-nahe Rheinische Zeitung sowohl in der ersten als auch in der zweiten Berichtsphase. Die KPD-nahe Zeitung Sozialistische Republik, der NSDAP-nahe Westdeutsche Beobachter und die Kölnische Zeitung (ebenfalls im Verlagshaus DuMont/Schauberg) beschränkten sich – teils sachlich, teils reißerisch – auf die Veröffentlichung der ersten Informationen im September, während im benachbarten Bonn die Bonner Zeitung und der General-Anzeiger in beiden Phasen berichteten.
Darüber hinaus brachten der sozialdemokratische Berliner Vorwärts15 eine kurze Meldung über die Unterschlagung und der genossenschaftlich ausgerichtete16 Sozialdemokratische Pressedienst17 nach ergangenem Urteil eine kurze Prozessnotiz. Zum Prozess Friedel/Fuhrmann/Oberndorfer fanden sich in überregionalen Zeitungen nach Stichproben in der Vossischen Zeitung, dem Berliner Tageblatt oder der Wiener Neuen Freien Presse, die über den Berliner Giftmord18 berichtet hatten, keinerlei Meldungen. In Köln erfreute sich der Prozess laut Rheinischer Zeitung19 offenbar großer Aufmerksamkeit und „nur ein Teil der Einlaß Begehrenden kann untergebracht werden". Der Fall Friedel soll „nicht nur in Köln, sondern auch in der nähern und weitern Umgebung beträchtliches Aufsehen" erregt haben, das Berichterstatter „auswärtiger" Zeitungen angezogen habe. Das Kölner Tageblatt wies darauf hin, dass die „aufsehenerregende […] Affäre" in „Kölner Finanz- und Gastwirtskreisen lebhaft" diskutiert worden sei.20

Kölner Tageblatt, 27.9.1930, ULB Bonn

Kölner Tageblatt, 27.9.1930, Morgen-Ausgabe, ULB Bonn, ZMF 99

Je mehr Raum der Skandal in der Öffentlichkeit einnimmt, desto ausgeprägter ist seine normative Relevanz. So teilte der A. Schaaffhausen'sche Bankverein der Berliner Zentrale21 die Unterschlagung mit und verwies entsprechend auf die Veröffentlichung: „[…] wie Ihnen vielleicht inzwischen durch die Presse bekannt geworden ist".22 Dass sich auch ein Schreiben des Schaaffhausen'schen Bankvereins auf die Berichterstattung beruft, manifestiert diese als öffentlichen Bezugspunkt.


Die vorliegenden Zeitungsartikel23 berichten von der Unterschlagung und einer intimen Beziehung der beiden Angeklagten. Die Zusammenhänge, in die das Leben der beiden Frauen durch die Medien eingebettet wird, werden in diesem Aufsatz mit Hilfe skandaltheoretischer Überlegungen genauer beleuchtet, denn neben der Bekanntmachung des Scheckbetrugs und dessen Folgen enthüllt die Presse Teile des Privatlebens der Straftäterinnen, die der gesellschaftlichen Norm zuwiderlaufen und als öffentliches Ärgernis inszeniert werden. Die Analyse zeigt auf, mit welchen Techniken die Zeitungen auf eine bestimmte Wahrnehmung der Geschichte abzielten. Bedeutungsvolle Titel bzw. Untertitel stimmen die LeserInnen auf die nachfolgenden Informationen ein; gesetzte Schwerpunkte und rhetorische Kunstgriffe lenkten die Einschätzung des Publikums in die gewünschte Richtung. Die öffentlichen Erregungspotenziale werden im Verlauf der Veröffentlichungen von der Unterschlagung auf die Lebensweise der Straftäterinnen verschoben. So wird das Verhältnis der beiden Frauen diskreditiert und in einem negativ konnotierten Milieu verortet. Ein festgezurrtes heteronormatives Rollenverständnis von männlich/weiblich liegt besonders der in der zweiten Berichtsphase folgenden Prozessbeobachtung durch die Medien zugrunde. Für die Darstellung werden sozusagen verschiedene „Register" gezogen, die das kontinuierliche Interesse der LeserInnen sichern und Spannung schüren sollen: Die Straftat und die vorgebrachten Beweggründe bilden zusammen mit der Einschätzung als moralisch-sittliche und kriminell-pathologische Verfehlung das Gerüst für eine weitreichende Skandalisierung.


Die Verwendung der Informationen

Die Protagonistinnen des vorliegenden Skandals sind keine Personen des öffentlichen Lebens, sondern einfache Büroangestellte, so dass nach funktionaler Skandaltheorie24 hier kein politischer Skandal mediatisiert wird; dennoch zielte im Fall Friedel/Fuhrmann die Berichterstattung auf eine Empörung der Öffentlichkeit, die über strafrechtlich relevante Normverstöße hinausgeht. Ich orientiere mich u.a. an Steffen Burkhardt25, Kommunikationswissenschaftler in Hamburg, der John B. Thompsons Theorie vom „ortsgebundenen Skandal" und vom „mediatisierten Skandal" präzisierte. Mediatisierte Skandale, also Skandale, die über Medien verbreitet werden, konstituieren sich nach dem britischen Soziologen Thompson mitunter erst dadurch, dass über sie berichtet wird.26 Die Veröffentlichung einer Information in einem Zeitungsartikel kann als eine Form der Kommunikation gesehen werden, die gleichzeitig mit ihrer Übertragung in ihrer Darstellung konstruierend wirkt. Insofern verändern sich möglicherweise Struktur und Gehalt einer Begebenheit, sobald sie mediatisiert wird. Der Bericht von einem Skandal ist daher nicht zwangsläufig von einem Skandal zu unterscheiden, der erst durch die Meldung zu einem wird. Zur Präzisierung dessen, was Skandalformen sein können, unterscheidet Burkhardt drei Mediatisierungsgrade. Er schlägt zunächst eine Form des Skandals vor, der sich ohne Medienberichterstattung vollzieht, und grenzt diesen ab vom mediatisierten Skandal als einem, über den berichtet wird. Als dritten Unterscheidungsgrad nennt er den von den Medien produzierten Skandal. Während bei Skandalen jenseits der Medien und bei mediatisierten Skandalen soziale Normen innerhalb von „Teilöffentlichkeiten"27 ausgehandelt werden, erfolgt im Medienskandal der Diskurs in einer durch die Medien hergestellten Öffentlichkeit. Bei der Kölner Betrugsaffäre handelt es sich um einen lokalen Skandal, der in einer begrenzten Öffentlichkeit hergestellt wird. Dabei informiert die über die Stadtgrenzen hinausreichende Presse mit ihrer Berichterstattung jedoch zusätzlich ein über/regionales Publikum, das keine Möglichkeit hat, sich vor Ort, etwa im Gerichtssaal, ein eigenes Bild zu machen.

Durch die vergleichsweise kurzen Berichtsphasen, in denen die für eine professionelle Skandalisierung notwendigen „Berichterstattungsmuster"28 nur angerissen werden können, ist die Kölner Unterschlagung nach meiner Einschätzung zwischen mediatisiertem und Medienskandal anzusiedeln, der vor allem vom Kölner Tageblatt, dem Stadt-Anzeiger, der Sozialistischen Republik, der Rheinischen Zeitung und der Kölnischen Volkszeitung modelliert wurde, während die restlichen Zeitungen (Westdeutscher Beobachter, Kölnische Zeitung, Bonner Zeitung, General-Anzeiger, Der Vorwärts, Sozialdemokratischer Pressedienst) entweder überwiegend die Polizeiberichte übernahmen oder aus früher erschienenen Zeitungen abschrieben.

Die berichtende Presse benutzt die Unterschlagung, um die angeklagten Frauen und ihre von den Normen abweichende Lebensweise als außergewöhnliche Sensation präsentieren, konstruieren und medial bestrafen zu können. Die Berichterstattung folgt dabei einem dreischrittigen skandaltheoretischen Muster: Normverstoß, Enthüllung und öffentliche Empörung.29 Die begangene Unterschlagung stellt hier den ersten Normverstoß dar, der durch die Printmedien veröffentlicht und damit enthüllt wird. Die Presse entscheidet sich in ihrer Darstellung für folgenreiche Hervorhebungen, Auslassungen und Zuschreibungen, die im Verlauf der zeitlich kurzen, aber quantitativ ausgiebigen Berichterstattung von bis zu drei, maximal fünf Artikeln in ebenso vielen Ausgaben relativ viel Platz einnehmen und für die Empörung der Öffentlichkeit sorgen sollen. Bei der Übermittlung der Vorgänge wird die Presse als Skandalisiererin zur konstruierenden Erzählerin des Skandals. Von der Rekonstruktion der übermittelten Ereignisse ist nicht nur abhängig, wie die Mitwirkenden innerhalb der erzählten Geschichte positioniert und bewertet werden, sondern auch das Erzählte selbst, dessen moralisch-sittliche Einordnung nicht zuletzt auf den Wertvorstellungen der SkandalisiererInnen und der Gesellschaft beruht. Bezogen auf Friedel/Fuhrmann veröffentlichten die Zeitungen neben der Information über den Scheckbetrug und dessen Folgen Teile des Privatlebens der Angeklagten, die diesen Wertvorstellungen zuwiderlaufen und als außergewöhnlich vorgestellt werden: Die beiden Frauen sind nicht nur straffällig geworden, sondern waren außerdem intim miteinander und bewegten sich zusätzlich in als verwerflich klassifizierten Kreisen. So wird durch die hier implizierte Einzigartigkeit der skizzierten Umstände auch die zweite ungehörige Normabweichung herausgestellt: Sexuelle Intimität zwischen Frauen wird als „unerlaubte"30, also im Grunde verbotene Ausnahme und moralische Verfehlung inszeniert, die ebenso wie der Betrug als Grenzüberschreitung wahrgenommen und verurteilt werden soll.

Bonner Zeitung, 19.12.1930, ULB Bonn#

Bonner Zeitung, 19.12.1930, ULB Bonn, ZMF 54

Bei der Darstellung der Unterschlagung wird das lesbische Verhältnis der beiden Angeklagten als scheinbar notwendiger Aspekt mitbehandelt; nach Thompson, dessen Skandaltheorie zufolge das ursprünglich Anstößige zum Zweck der Skandalisierung mit einer Reihe anderer Normverstöße überdeckt wird31, erweitern die Skandalisierer die Grenzüberschreitung mit vorgeblich für die Sachlage relevanten Details aus der Intimsphäre der Angeklagten.



Richtunggebende Schlagzeilen und Formulierungen

Neun von 27 gesichteten Artikeln weisen bereits in ihren Überschriften explizit auf die intime Beziehung oder die Rolle der Freundin hin. Die Presse fragte in den Artikeln nach dem „Einfluß der Freundin"32, sah „sexuelle Hintergründe"33 sowie „sexuelle Hörigkeit"34 und bezeichnete die ganze Betrugsaffäre als „großen Kladderadatsch"35. Der Stadt-Anzeiger untertitelte seine Schlagzeile zur Unterschlagung vielsagend mit: „für eine andre Frau"36 und ordnete die Enthüllungen im Bericht als „üble Sittenbilder"37 ein.

Rheinische Zeitung, 26.9.1930, ULB Bonn

Rheinische Zeitung, 26.9.1930, ULB Bonn, ZMF 48

Die Rheinische Zeitung zog sogar eine klare Verbindung zwischen „Lesbische[r] Liebe und Kleptomanie"38 und für die Bonner Zeitung bestanden „unerlaubte intime Beziehungen"39 zwischen den Frauen, während der Westdeutsche Beobachter, der Stadt-Anzeiger und die Sozialistische Republik Friedel auf „Abwege[n]"40 verorteten. Formulierungen wie die beispielhaft genannten sind vorwiegend in demokratisch orientierten Zeitungen wie dem Kölner Tageblatt (DDP), dem Kölner Stadt-Anzeiger, der Sozialistischen Republik (KPD), der Rheinischen Zeitung (SPD) und dem Bonner General-Anzeiger erschienen. Die spekulative Verwendung mehrdeutiger Phrasen spiegelt eine homophobe Grundhaltung, die medial auch beim Lesepublikum gestärkt werden soll.
Dagegen beschränken sich 18 Überschriften auf die Straftat und den veruntreuten Betrag; sie benennen die jeweils bekannte Summe41 und nehmen nur selten darüber hinausgehende Bezüge auf.

Dies verhält sich allerdings in den Texten anders: In den meisten der recherchierten Artikel ist unschwer die Absicht zu erkennen, die LeserInnenschaft durch Mutmaßungen und Übertreibungen an die erzählte Geschichte zu binden. Das offenbar federführende Kölner Tageblatt folgt dem Prinzip der Serialisierung, d. h. der „Ereignisstreckung"42, und stürzt sich in einem der Folgeartikel auf neue Einzelheiten, nämlich auf „sexuelle Hintergründe", die „eine mehr oder weniger eigenartige erotische Vorgeschichte"43 enthüllen. Bei der Bekanntgabe dieser Vorgeschichte benennt die Zeitung die Freundschaft zwischen Friedel und Fuhrmann eindeutig als „Liebesverhältnis", zu dem sich Herr Oberndorfer als „störender Dritter" hinzugesellt haben soll, und versucht gleichzeitig, über emotionale Verkettungen die Neugier der LeserInnenschaft zu schüren. Friedels „Eifersucht" sei so groß gewesen, dass Fuhrmann Friedel zu einem „Selbstmordversuch" getrieben habe, und zwar „am Tage nach der Hochzeitsnacht". Ohne die Einzelheiten zu erklären, sorgt das Tageblatt etwas schlüpfrig für die mögliche Schlussfolgerung, dass Friedel den in dieser Nacht unterstellten heterosexuellen Kontakt zwischen den Brautleuten nicht habe ertragen können. Nach der „luxuriös[en]" Hochzeitsfeier habe das „junge Paar […] aber nicht mit dem Schmerz der Friedel gerechnet, die in einem Anfall von Jammer am Tage darauf Aspirin nahm, und zur Polizei ging, um den ganzen Fall selbst anzuzeigen". Der Stadt-Anzeiger, der diese Selbstanzeige für das „Bemerkenswerteste an der ganzen Geschichte" hält, schlussfolgert ebenfalls, das sei „anscheinend geschehen, weil ihre Freundin Fuhrmann, unter deren Einfluß sie stand, einen Mixer O. geheiratet hat".44

Zunächst war die Presse davon ausgegangen, dass der langfristig angelegte Betrug im September aufgeflogen war. Das Kölner Tageblatt hatte am 24. September 1930 konstatiert, das Holzschraubensyndikat habe die Unterschlagung entdeckt, Friedel habe sich zu ihrer alten Wirtin in die Bolzengasse geflüchtet, wo sie festgenommen worden sei, weshalb Fuhrmann ahnungslos gewesen sei, bis die Polizei kam. Nur wenige Tage später jedoch wissen das Kölner Tageblatt und der Stadt-Anzeiger, dass Maria Friedel sich selbst angezeigt hat. Von einem „Erfolg der Kölner Kripo", den das Kölner Tageblatt in seinem ersten Bericht feierte, kann demnach nicht die Rede sein.
Die Veranschaulichungen der „sexuelle[n] Hintergründe" markieren einen ersten Höhepunkt innerhalb der medialen Skandalisierung; die Aufmerksamkeit des Publikums wird dramatisierend auf die „Ehe zu dritt" gelenkt, wobei Käthe Fuhrmann/Oberndorfer als skrupellose Täterin und Friedel als abhängiges, willenloses Opfer zu lesen sind. Zudem geben die Artikel sprachlich eine Einordnung der dargelegten Grenzüberschreitungen vor. So wird explizit der Begriff „Skandal"45 verwendet, um den einzelnen Details besonderen Nachdruck46 zu verleihen: Der „Fall" Friedel „wächst sich immer mehr zu einer Art Skandal in der Unterwelt Kölns aus".47 Die Verortung der Straftat in der „Unterwelt Kölns" hat die Presse selbst vorgenommen.

Mit der Taktik, etwas als gegeben zu setzen, das sie selbst ins Spiel gebracht hat, hofft die Presse auf die gemeinsame Entrüstung des Publikums48 und auf die damit verbundene integrative Wirkung der Skandalisierung.49 Derartige Zuordnungen werden unterstützt durch weitere diskreditierende Erläuterungen zu den Mitwirkenden: Der Bräutigam sei ein „in gewissen Kreisen nicht unbekannter junger Mann" – und „in den Kreisen der Lebewelt und Unterwelt Kölns […] waren die beiden Freundinnen Friedel und Fuhrmann seit langem ein bekanntes Paar".50

Das wirft die Frage auf, ob sie bis zum Prozess noch ein Liebespaar gewesen waren, denn Friedel sagt offenbar später aus, sie habe Käthe Fuhrmann 1925 im Holzschraubensyndikat kennengelernt und das „sehr intime"51 Verhältnis habe von 1926 bis 1928 bestanden. Wie passt eine beendete Beziehung mit dem Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft zusammen? Machte sich Maria Friedel noch Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme oder hatte sie das Ende der Beziehung nur zu Protokoll gegeben, um Käthe Fuhrmann/Oberndorfer und vielleicht auch sich selbst zu schützen? Oder resultieren diese in der aktuellen Rezeption sich zeigenden logischen Brüche aus der fragmentarischen und überspitzten medialen Konstruktion? Anfangs hatten das Kölner Tageblatt und der Stadt-Anzeiger berichtet, die beiden Freundinnen hätten schon seit 1920 zusammengelebt. Das Fehlen einer expliziten Richtigstellung oder Zurücknahme ursprünglich irreführender Schlagzeilen ist symptomatisch für die Art der Berichterstattung: Es geht nicht in erster Linie darum, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern darum, die Details so aufzuarbeiten, dass sie im Idealfall bei den Leserinnen und Lesern für Entrüstung und Aufbegehren sorgen. Die Presse ist eindeutig mehr an der Konstruktion eines öffentlichen Ärgernisses interessiert als an den Sachverhalten. Die im Tageblatt als „Liebesverhältnis"52 bezeichnete Beziehung zwischen Maria Friedel und Käthe Fuhrmann wird in der Rheinischen Zeitung als Abhängigkeitsverhältnis deklariert: „Unter dem Einfluß der ‚Freundin‘"53. Die „Freundin" wurde in Anführungszeichen gesetzt, die alltagssprachliche Bedeutung dieses Wortes damit in Frage gestellt und nicht zuletzt durcheinen ausdrücklichen Verweis auf lesbische Liebe im Untertitel ein homosexueller Gehalt impliziert.54 Bezog sich der „Einfluß" auch auf die offenbar von Friedel gemachte Aussage bei ihrem Geständnis, so handelt es sich bei der Hervorhebung eindeutig um eine lenkende Zusatzinformation. Die negativ gemeinte Anspielung wird mit der kleiner gedruckten Überschrift „Lesbische Liebe und Kleptomanie" verstärkt. So rückt die Rheinische Zeitung die Homosexualität der beiden Frauen als eine „psychische Störung" ins Blickfeld und kriminalisiert sie gleichzeitig.

Dass Maria Friedel neben dem Betrug auch ihre sexuelle Beziehung zu Käthe Fuhrmann offenbart hatte und die Polizei diesbezüglich offenbar alles „Wissenswerte" an die Presse übermittelte, kam deren Sensationsinteresse entgegen. Auf der Grundlage dieser Inhalte wurden diskreditierende Zuschreibungen vorgenommen. Die Konstruktion von Friedels Verhalten als pathologisch entmündigt sie doppelt: Damit wird ihr ein freier Wille in Bezug auf ihre intime Beziehung mit Fuhrmann abgesprochen und der fortgesetzte Betrug nicht als bewusstes Handeln anerkannt, sondern als biologisch determiniert angesehen. Die Zeitung legt zudem eine negative Verknüpfung nahe, Lesbischsein koppelt sich an ein Verbrechen55, womit die Zeitung in einer alten Tradition steht: Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts galt das „krankhafte" Stehlen als psychischer Defekt vor allem bei Frauen. Der italienische Gerichtsmediziner Cesare Lombroso stellte mit seinen Theorien über „[d]as Weib als Verbrecherin und Prostituirte"56 eine Verbindung zwischen Kleptomanie und weiblich-kriminellem Verhalten her. Dazu erklärte er Kriminalität aus scheinbar objektiv studierten weiblichen Wesensarten. Die Pathologisierung „Kleptomanie" wird demzufolge von der Rheinischen Zeitung vor einem Hintergrund der zeitgenössischen Kriminologie gewählt, um Maria Friedel zu diskreditieren.

Passend dazu beschreibt die Sozialistische Republik die Angeklagte Friedel reißerisch als Opfer, das „[i]n die Krallen von Erpressern" und „[d]urch sexuelle Hörigkeit auf Abwege geraten" sei.57 Die Rheinische Zeitung rückt in der zweiten Berichtsphase im Dezember die Beziehung der beiden Frauen erneut in die Nähe eines Krankheitsbildes: „Die Friedel war zweifellos der Frau O. sexuell hörig."58 Besonders bei Frauen sahen Sexualwissenschaftler der Jahrhundertwende sexuelle Hörigkeit ausgeprägt.59

Sozialistische Republik, 27.9.1930, FES Bonn#

Sozialistische Republik, 27.9.1930, Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, MF 494

Durch diese Pathologisierung von Beziehungen erscheint der begangene Betrug als Folge des lesbischen Verhältnisses: Hätte es die sexuelle Hörigkeit nicht gegeben, dann wäre – nach der Logik der Berichterstattung60 – Maria Friedel gar nicht erst straffällig geworden. In diesem Hörigkeitsmodell muss die Hauptverantwortliche diejenige sein, die die krankhafte Abhängigkeit der dadurch unterlegenen Frau ausnutzt. Entsprechend wurde Käthe Fuhrmann/Oberndorfer von der Zeitung Sozialistische Republik als „Hauptanstifterin" gehandelt; sie sei „weit davon entfernt, es ernst zu meinen" und habe mit dem Geld der „aufopferungsvollen Freundin" einen „Gastwirtssohn" geheiratet.61 Die Information, Fuhrmann/Oberndorfer sei bereits vorbestraft, unterstützt diese Richtung. Es muss offen bleiben, ob Maria Friedel das Argument des offenbar unbewiesenen Einflusses der Freundin aus Taktik eingebracht hat, um Käthe Fuhrmann/Oberndorfer zu belasten, oder ob tatsächlich Letztere die Ideengeberin war.


Der Wunsch nach einer gesicherten Existenz

Friedel und Fuhrmann träumten von einer gemeinsamen Zukunft, in der sie sich den herrschenden Gepflogenheiten nicht unterwerfen mussten. Ein sozial und wirtschaftlich abgesichertes Leben, wie es eine heterosexuelle Versorgungsehe garantieren konnte, blieb den Frauen als Paar verschlossen. In den ersten Pressemeldungen ist noch nachzulesen, dass die beiden Frauen sich mit dem unterschlagenen Geld eine gemeinsame und gesicherte Existenz aufbauen wollten (KT, StA, GA, RhZ).62 Das Befremden der Presse angesichts dieses Zieles drückt sich in der ironisierenden Hervorhebung des Begriffs „Existenz" aus, die sich die Angeklagten laut Kölner Tageblatt „kaufen" wollten. Die zunächst genannten Tatgründe erscheinen den Berichterstattern (oder BerichterstatterInnen?) später nicht mehr erwähnenswert. Das Tageblatt zitiert im Dezember Fuhrmanns/Oberndorfers Aussage, sie habe ihr ganzes Leben „gearbeitet, gebügelt, gestopft und gekocht" und habe es „einmal besser haben" wollen. Friedels Angabe beim Verhör, nach der beide nicht mehr in der „häßlichen möblierten Wohnung in der Bolzengasse" hatten wohnen wollen, soll die unterstellte „Verschwendungssucht" konstruieren, denn auch der Richter tadelt laut Tageblatt, die neue gemeinsame Wohnung in der Rösrather Straße habe schließlich zwei Etagen und sechs Zimmer gehabt.63 Damit wird suggeriert, dass dies für zwei ledige weibliche Büroangestellte unangemessen sei. Auch die „große[n] Zechen", von denen die Presse schreibt64, standen den beiden Straftäterinnen als Frauen und wohl auch vor ihrem sozialen Hintergrund als kleine Angestellte nicht zu. Die unlautere Bereicherung und der Einsatz des Geldes – 10.000 RM für Renovierungsarbeiten, für Möbel, Inventar usw., 15.000 RM, für Schmuck, Kristall, Silber 15.000 RM, ein Kraftwagen für 9.000 RM, 15.000 RM für Pelze und Kleidungsstücke65 – soll viele Arbeitslose und/oder in Armut lebende Teile der Bevölkerung gegen die Angeklagten aufbringen. Das Tageblatt referiert die Ausführungen des Staatsanwalts und versucht mit dem Hinweis auf eine fehlende Notlage der Frauen einmal mehr die LeserInnenschaft zu empören.66

Sozialistische Republik, 19.12.1930, FES Bonn

Werbung Kaufhaus Tietz: Lebensmittelpreise;
Sozialistische Republik, 19.12.1930, Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, MF 494

Der Wunsch nach einer gesicherten Existenz kann vor dem Hintergrund der Benachteiligung von Frauen bei Bildung, Ausbildung und Einkommen gesehen werden. Als Maria Friedel 1916 als Buchhalterin zum deutschen Holzschraubensyndikat kam, war sie 26 Jahre alt. Nach anscheinend wörtlicher Aussage vor Gericht hatte sie mit 14 eine kaufmännische Ausbildung in Maschineschreiben und Stenografie absolviert und sich die notwendigen buchhalterischen Kenntnisse anschließend selbst beigebracht.67 Frauen in kaufmännischen Berufen hatten mindestens bis zur frühen Weimarer Zeit meist nur die Handelsschule besucht und damit die nötigsten Grundkenntnisse erworben; Männer hingegen konnten eine mehrjährige Lehre absolvieren und genossen aufgrund dessen eine höhere Anerkennung.Das monatliche Durchschnittsgehalt weiblicher Angestellter betrug 1931 etwa 59% der Männerlöhne, also 157 von 267 RM.68 Über ein Viertel der weiblichen Angestelltenschaft hatte ein Bruttoeinkommen bis höchstens 100 RM. Viele erhielten bis zu 200 RM; nur selten jedoch lagen die Löhne darüber. Eine unverheiratete weibliche Angestellte verbrauchte ihren geringen Lohn oft gänzlich für Zimmermiete und Essen.69 Die meisten kaufmännischen Angestellten wohnten, wenn möglich, in einem für ca. 20 bis 50 RM gemieteten möblierten oder leeren Zimmer und bezahlten zwischen 11 und 25% ihres Einkommens fürs Wohnen.70


Diese Ungleichheit thematisiert die Presse nicht. Stattdessen fasst siedie enthüllte Verwendung des neuen Vermögens wie folgt zusammen: Die beiden Frauen haben ein „ausschweifendes Leben geführt und mit jungen Leuten zusammen in berüchtigten Lokalen große Zechen gemacht". Das Attribut „ausschweifend" legt maßlose Grenzüberschreitungen nahe. „[B]erüchtigt" für die besuchten Lokale soll aus Sicht der Presse die Frauen, die sich in dieses Milieu begeben, gesellschaftlich herabsetzen. Ob es sich bei jenen Gaststätten um Homosexuellenlokale handelte, etwa um das „Dornröschen" am Barbarossaplatz, das seit Mitte der zwanziger Jahre71 Klublokal des „Bundes für Menschenrecht" war? Es bot, wie u.a. Anzeigen aus der Freundin, der wohl populärsten Lesbenzeitschrift der Weimarer Republik, belegen, auch Frauen einen Treffpunkt.72 Das „Dornröschen", in dem zeitweise auch der viel beachtete Kölner Travestiekünstler Johann Baptist Welsch, genannt „Tilla" (1888-1943, ermordet im KZ Mauthausen) auftrat73, erfreute sich eines hohen Bekanntheitsgrades. Im Oktober 1930, kurz nach der Verhaftung Friedels und Fuhrmanns/Oberndorfers, brachte die wöchentlich erscheinende Kölner Sonntags-Post einen Bericht über einen „Bunten Abend" im „Dornröschen", zu dem die Zeitung offenbar eigens jemanden geschickt hatte, um sich ein Bild über „das dritte Geschlecht" zu machen. Der Autor (oder die Autorin?) warf zwar einen klischeebeladenen Blick auf „das Verkehrslokal der Homosexuellen beiderlei Geschlechts", in dem man „unzählige Frauen mit markant männlichen Zügen findet", endete aber, nach einer kurzen Beschreibung einer Begegnung mit „Fräulein Tilla", mit dem Appell, man dürfe „den durch Natur oder Verirrung ins dritte Geschlecht Geratenen" die Existenzberechtigung nicht absprechen.74

Abweichendes Geschlechtsrollenverhalten

Im Dezember 1930 kam es zu einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Erweiterten Schöffengericht75. Während Friedel der Presse zufolge vor Gericht eine „bewundernswerte Ruhe" bewahrt, ist Käthe Fuhrmann/ Oberndorfer „vollständig zusammengebrochen". Sie schreit – so heißt es – „hysterisch" auf, zittert am ganzen Körper und bekommt Weinkrämpfe, so dass Justizbeamte sie stützen müssen. Sie gesteht, das Geld ausgegeben zu haben, leugnet jedoch, Maria Friedel zu der Tat bzw. zur Fortführung verleitet zu haben. In der Festschreibung von Verstößen gegen geschlechtsspezifische Normen wechselt die Skandalisierung nun die Richtung, ohne die bisherige Beurteilung Friedels als Opfer einer Krankheit (Homosexualität und infolgedessen krankhafte Hörigkeit) aufzugeben. Der Pathologisierung ihrer Person werden nun maskuline Attribute hinzugefügt, die zum herrschenden Rollenverständnis passen. Besonders die Beobachtung scheinbarer „Vermännlichung von Frauen" wurde Ende des 19. Jahrhunderts als Krankheitssymptom postuliert, das auf Homosexualität hindeutete.76

Kölner Tageblatt, 18.12.1930, ULB Bonn

Kölner Tageblatt, 18.12.1930, Abendausgabe, ULB Bonn, ZMF 99



Kölner Tageblatt, 18.12.1930, ULB Bonn

Kölner Tageblatt, 18.12.1930, Abendausgabe, ULB Bonn, ZMF 99



Über Maria Friedel heißt es im Kölner Tageblatt: „Sie ist eine kräftige, fast männlich aussehende Person. Sie trägt ein blaues Herrenjakett, blauen Hut. Diese strenge Kleidung verleiht ihren harten Gesichtszügen ein fast drohendes Aussehen."77 Die Kölnische Volkszeitung beschreibt Friedel als „eine Frau mit ausgeprägten herben Gesichtszügen"78. Maria Friedel gegenübergestellt wird die andere: Käthe Oberndorfer „tritt […] schluchzend in den Saal. Sie muß gestützt werden. Diese Angeklagte trägt einen gelben Staubmantel mit blauem Hut. Ihre Züge sind weit frauenhafter als die der Friedel."79 Die Aufmerksamkeit wird hier auf die offenbar wieder heterosexuell lebende Mitschuldige gelenkt. Ihre sichtbare Emotionalität erfüllt Klischeevorstellungen von Weiblichkeit, sie ist „ein ausgesprochen weicher Typ"80. Angesichts dieser Rollenkonformität wird der im September von der Sozialistischen Republik geäußerte Vorwurf ignoriert, Fuhrmann/Oberndorfer sei ganz klar als „Hauptanstifterin"81 einzuschätzen.

Der Artikel im Kölner Tageblatt definiert das Auftreten von Käthe Fuhrmann/ Oberndorfer vor Gericht vorwiegend über den Hinweis auf ihr wiederholtes „Schluchzen"; wortreich beschreibt das Tageblatt die Bemühungen des Vorsitzenden, der Beamten und des Staatsanwalts, die Angeklagte zu beruhigen um die Sitzung nicht zu oft unterbrechen zu müssen. Im Fall Fuhrmann/Oberndorfer wirken die Berichtenden unentschieden, was den Schuldanteil der Mitangeklagten betrifft.

Vor Gericht scheint mehrfach zur Sprache zu kommen, dass Käthe Fuhrmann Maria Friedel unter Druck gesetzt haben könnte. Der Makler des Weinrestaurants sagt aus, Fuhrmann habe der sich zur Geldübergabe verspätenden Friedel telefonisch angekündigt, sie auszuquartieren. Außerdem habe Fuhrmann ihr unter der Androhung, sie zu verraten, Geld abverlangt. Unter Schluchzen bestreitet Fuhrmann/Oberndorfer dies und gibt an, sie sei „aus dem Geschäft" ausgestiegen. Friedels „Abwege" hingegen werden nochmals unterstrichen mit dem Detail, sie habe den Bruder des Bräutigams Oberndorfer „in der maßlosesten Weise verprügelt" und in der „sadistischsten Weise gehaust". Dass Friedel die Frage nach der Richtigkeit dieser Behauptung kopfschüttelnd verneint, geht unter, weil Fuhrmann/Oberndorfer just in diesem Moment „in einen Schreikrampf ausbricht, der fast fünf Minuten dauert"82. Die Begriffe „verprügelt" und „sadistisch", von denen die Presse hier berichtet, bedienen das negativ belegte Bild „einer aggressiven und ungezügelten Sexualität"83 homosexueller Frauen, deren Krankheit (Homosexualität) zu solch einem „abwegigen" Verhalten führt.

Auch ein Text über das „dunkle Köln", der ein Jahr zuvor in der Berliner Kulturzeitschrift Der Querschnitt erschienen war, belegt diese zeitgenössische Verkettung: Hier wird süffisant vorgegeben, in einem Kölner Homosexuellenlokal eine typische Eifersuchtsszene zwischen einer lesbischen Frau und ihrer Freundin, die mit einem Mann tanzen will, beobachtet zu haben. Auch sie trägt ein „blaue[s] Herrenjakett […] und droht der Eigenmächtigen eifersüchtig mit der Faust".84 Derartige Rückgriffe auf diffamierende Homosexuellenklischees rekurrieren skandaltheoretisch auf einen als „gegeben erachteten allgemeinverbindlichen Kanon"85 und die entsprechende sexualwissenschaftliche Konstruktion; dabei spiegeln sie den absichtsvollen Umgang der Presse mit der moralischen und sexuellen Normabweichung. Lesbischen Verhältnissen sollte an und für sich kein gesellschaftlich positiver Raum zuteilwerden; der Rahmen der Assoziationen sollte mit der Pathologisierung und Kriminalisierung gesteckt und die Bewertung in der Öffentlichkeit gelenkt werden.

In mehreren zeitgenössischen Meldungen geht es um Unterschlagungen hoher Geldbeträge, deren Hintergründe jedoch nicht genauer verfolgt werden. Ein homosexuelles Verhältnis als pikanter Zusatz zu einer kriminellen Handlung verspricht weitere spannende Details. Eine groß angelegte Unterschlagung wird hier sozusagen damit gekrönt, dass sie nicht von „normalen" Menschen begangen wurde, sondern von zwei Frauen, die offenbar miteinander intim geworden waren. Letzteres war fast allen gesichteten Zeitungen in irgendeiner Form einen Hinweis wert, der trotz mitunter spärlicher Andeutung gezielt gegeben wurde: Die Formulierungen (die Übergabe des veruntreuten Geldes „an eine andre Frau" oder die Unterschlagung „für eine andre Frau", mit der sie „schon seit Jahren Beziehungen unterhielt") dürften für das Lese-Publikum eine bekannte Chiffre gewesen sein, über die es die fehlenden Details in der Fantasie herstellte.

Exkurs zum Giftmordprozess 1923

Die Art und Weise der Berichterstattung, nämlich die lesbische Lebensweise der Angeklagten zu fokussieren, erinnert an einen anderen Prozess, bei dem die intimen Beziehungen der weiblichen Angeklagten im Zentrum standen. Wie in anderen Zeitungen war auch im Kölner Tageblatt über einen spektakulären Berliner Giftmordprozess berichtet worden, der nach einjährigen Ermittlungen vom 12. bis zum 16. März 1923 stattgefunden hatte.86 Elli Klein, die ihren Ehemann nach und nach vergiftete, wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde. Ihre Geliebte, Margarete Nebbe, bekam wegen Beihilfe anderthalb Jahre Zuchthaus. Schon Anfang der zwanziger Jahre wurde anlässlich der beiden in Berlin vor Gericht stehenden lesbischen Frauen die Frage nicht nur vom Nervenarzt und Schriftsteller Alfred Döblin öffentlich87 erörtert, ob „der Haß der Frauen nur durch die Roheit der Männer entstanden und ihre homosexuelle Liebe nur eine Folge der erworbenen Abneigung gegen das andere Geschlecht" sei oder ob „die gleichgeschlechtliche Empfindung bei ihnen angeborene Anlage und somit der eigentliche Grund der ehelichen Disharmonie" war.88 Sexuelle Hörigkeit war ebenfalls Thema in dem Berliner Giftmordprozess in Bezug auf das Liebesverhältnis zwischen der Täterin und ihrer Geliebten. Auch hier wurde die stereotype Vorstellung suggeriert, eine der beiden Frauen müsse die andere verführt haben. Die Zeitungskommentatoren sahen die Tat daher in erster Linie als Resultat der „sexualpathologischen Beziehung der Angeklagten", obwohl Magnus Hirschfeld als einziger der hinzugezogenen Sachverständigen vor Gericht Homosexualität nicht als Laster, sondern als Veranlagung darstellte.89 Bereits 1923 wurde das Äußere der Straftäterinnen Nebbe und Klein heteronormativ begutachtet. Alfred Döblin hatte als Prozessbeobachter den „Fall" Nebbe/Klein literarisiert und eine „Fallbeschreibung" mit schriftstellerischen Freiheiten vermischt. Nach Döblin zeigen „ihr Körperbau und ihre Bewegungsart […] für homosexuelle Frauen typische Merkmale des männlichen Einschlags".90 Auch Döblin stellte lesbische Liebe in einen Zusammenhang mit Kriminalität.91 Die „Beziehungen" zwischen den beiden Frauen Klein und Nebbe waren vom Kölner Tageblatt am 15.3.1923 als „anormal" bezeichnet worden. Die historische Kriminologie ging von geschlechtsspezifischen Verbrechen aus, die mit Homosexualität in Verbindung gebracht wurden. Ein Giftmord „passte" sozusagen zum Bild der straffälligen lesbischen Frau. Auch die Friedel‘sche Unterschlagung „passt" in die überlieferte Definition, denn „List" wurde als weibliche Waffe angesehen.92 Friedels „List" zeigte sich wohl darin, dass nur sie allein wusste, dass die roten Verrechnungsschecks auch als Barschecks eingesetzt werden konnten.


Das Leben der beiden Frauen nach ihrer Haftentlassung

Friedel und Fuhrmann/Oberndorfer waren beide Ende September 1930 in Untersuchungshaft gekommen und wurden im Januar 1931 im Kölner Frauengefängnis als Strafgefangene aufgenommen, nachdem sie im Dezember 1930 verurteilt worden waren. Käthe Fuhrmann/Oberndorfer wurde am 28. Juni 1932, Maria Friedel am 28. September 1932 nach Beendigung ihrer Strafzeit entlassen.93 Über den Verbleib der Frauen zur Zeit des Nationalsozialismus ist bislang nichts bekannt. Maria Friedel zog zusammen mit ihrer (neuen) Freundin Margarete W. und deren Sohn als Fliegergeschädigte94 vermutlich 1945 aus dem Innenstadtbereich nach Köln-Dellbrück, wo sie bis mindestens 1959 zusammenlebten, bis der Eigentümer Eigenbedarf anmeldete und den Frauen nebst Sohn eine Wohnung in der nahegelegenen Thielenbrucher Allee verschaffte. Laut einem Zeitzeugen hatten die beiden Freundinnen schon während des Krieges zusammengewohnt.95 Elsa Maria Friedel verstarb am 8. Juni 1966 vor ihrer Wohnung in Köln-Dellbrück.96 Käthe Fuhrmann/Oberndorfer könnte in den fünfziger Jahren in Köln- Rath97, ganz in der Nähe des früheren gemeinsamen Domizils in der Rösrather Straße, gewohnt haben. Ihre vage Spur verliert sich hier.

Zusammenfassung

27 Artikel in elf verschiedenen Tageszeitungen berichteten Ende 1930 in zwei Phasen über die Veruntreuung einer hohen Geldsumme durch die Buchhalterin Friedel, die damit für sich und ihre Freundin eine gemeinsame Zukunft sichern wollte. Skandaltheoretisch ist die vorliegende Berichterstattung zwischen einem mediatisierten und einem Medienskandal anzusiedeln. Die über die Kölner Stadtgrenzen hinausweisende Skandalisierung folgt einem dreischrittigen Muster und enthüllt die Unterschlagung als Normverstoß, dem sich die Enthüllung des von der Norm abweichenden Privatlebens der Hauptpersonen anschließt. Irreführende und reißerisch formulierte Hintergrundinformationen sollten die Öffentlichkeit empören. Die berichtende Presse (re)konstruierte neben der Unterschlagung die lesbische Lebensweise der beiden Frauen nach geschlechtsrollenkonformen Maßstäben und mit einer homophoben Grundhaltung; ihr bisher privates Leben wurde veröffentlicht und in die als anrüchig abqualifizierte Kölner Unterwelt verwiesen.

Entsprechend der Skandaltheorien von z.B. Thompson, Hondrich, Burkhardt und Kepplinger inszenierte die Presse so als richtunggebende Erzählerin eine Geschichte mit den Angeklagten als Protagonistinnen, wobei eine spekulative Wortwahl (z.B. „ausschweifend", „berüchtigt", „Ehe zu dritt" oder auch „sexuelle Hintergründe") das Interesse der Öffentlichkeit sichern und der Berichterstattung nicht zuletzt durch die Besonderheit dieser Normabweichung einen hohen Gesprächswert verschaffen sollte. Dafür wurden die Ereignisse gestreckt und weitere emotionale Verflechtungen (Dreiecksgeschichte, Eifersucht, Selbstmord) nahegelegt. Außerdem zielte diese Art von Hintergrundinformation darauf ab, die LeserInnenschaft gegen beide Frauen aufzubringen und sie unabhängig vom (folgenden) Prozess moralisch-sittlich zu verurteilen. Das anfänglich Anstößige, der Betrug, wurde dabei mit Berichten über sexuelle Normverstöße einerseits gekoppelt, andererseits überlagert, so dass die homosexuelle Lebensweise stärker ins Blickfeld geriet als das strafrechtlich relevante Handeln. Die Presse informierte damit nicht nur über die Unterschlagung als rechtliche Zuwiderhandlung, sondern skandalisierte vor allem die Buchhalterin Friedel als pathologische Täterin, die aufgrund ihrer Homosexualität in einem krankhaften Abhängigkeitsverhältnis verortet wurde.
Der absichtsvoll eingesetzte Begriff „Kleptomanie" und besonders der verwendete Wortstamm „hörig", sogar explizit sexuell hörig, zielten auf die Entmündigung der Hauptangeklagten. Friedel wurde damit ihr freier Wille abgesprochen, ihr Handeln darüber hinaus als krankhaft klassifiziert. In dieser Ausgestaltung konstruierte die Presse Friedel als abhängiges Opfer und Fuhrmann/Oberndorfer als skrupellose Täterin, auch wenn in der Prozessberichterstattung dieses Bild nicht mehr konsequent verfolgt wurde, da die emotionalen Ausbrüche der Letztgenannten sensationeller ausgestaltet werden konnten.

Vor dem Hintergrund zeitgenössischer Kriminologie wurde Homosexualität an sich durch derartige Zuschreibungen wirkungsvoll kriminalisiert und skandalisiert. Dabei half auch die Festschreibung Friedels als pathologisches „Mannweib" („männlich", „hart" und mit einem „fast drohend[en]" Aussehen), während Fuhrmann/Oberndorfer mit „weichen" (und damit weiblichen) Gesichtszügen beschrieben und damit die zeitgenössische Vorstellung der homosexuellen Rollenverteilung rekonstruiert wird. Mit dem zusätzlichen Vorwurf der Verschwendungssucht ahndete die Presse die Autonomiebestrebungen der beiden Frauen, die nicht zuletzt über (finanzielle) Unabhängigkeit eine andere Existenzform anstrebten.98 Gleichzeitig jedoch sorgte der Skandal unfreiwillig für Sichtbarkeit lesbischen Lebens, und zwar zum einen zeitgenössisch in der Weimarer Republik, in der sicher auch lesbische Frauen die Berichte mit Neugier verfolgten, und zum anderen für mich als Forscherin. Die lesbisch assoziierte Betrugsaffäre bringt lesbisches Leben der zwanziger und dreißiger Jahre zum Vorschein, von dem eher selten bis gar nicht zu lesen ist, nämlich das Leben von lesbisch lebenden, bisher unbekannten Kölner Büroangestellten. Dabei bewirkt die vornehmlich von der demokratischen Presse (Kölner Tageblatt, Rheinische Zeitung oder auch Sozialistische Republik) betriebene Skandalisierung die Überlieferung homosexuellen Daseins, denn die Platzierung auf der Titelseite (Kölner Tageblatt) und Erwartungen schürende Schlagzeilen (RhZ: Lesbische Liebe und Kleptomanie) sorgen für die entsprechende Aufmerksamkeit der LeserInnenschaft und legen einen homophoben sexualpathologischen Blickwinkel fest. Die rechtsextreme Presse (Westdeutscher Beobachter) hingegen schenkt der Unterschlagung und den dafür Angeklagten weniger Beachtung; sie konzentriert sich überwiegend auf den Betrug und die Geldbeträge und gestattet damit weder zeitnahe noch dauerhafte Sichtbarkeit von lesbischer Existenz.

Wenn es sich bei der beschriebenen Unterschlagung auch um einen vergleichsweise kleinen Skandal mit einer relativ kurzzeitigen Berichterstattung handelt, so gewährt er doch einen dezidierten Einblick in den homophoben Umgang der Presse mit lesbisch assoziierten Themen. Dieser Fund lässt wohl den Schluss zu, dass noch einige „Lesbenskandale" in den Zeitungen der Weimarer Republik schlummern.


Ingeborg Boxhammer (Bonn 2011)

Republish mit zusätzlichen Abbildungen aus: Boxhammer, Ingeborg: "Lesbische Liebe und Kleptomanie". Presseberichte über Kölner Unterschlagungen um 1930, in: Invertito - Jahrbuch der Geschichte der Homosexualitäten, Jg. 13, 2011, S.88-114.


Zitationsvorschlag:
Boxhammer, Ingeborg: "Lesbische Liebe und Kleptomanie". Presseberichte über Kölner Unterschlagungen um 1930, Republish mit zusätzlichen Abbildungen. Available from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane. URL <https://www.lesbengeschichte.org/staedte_koeln_d.html> [cited DATE]. Also available in print version: Boxhammer, Ingeborg: "Lesbische Liebe und Kleptomanie". Presseberichte über Kölner Unterschlagungen um 1930, in: Invertito - Jahrbuch der Geschichte der Homosexualitäten, Jg. 13, 2011, S. 88-114.



Text aus "Invertito" zum Download (ca. 1 MB) Boxhammer-Text

Nachtrag:
Auch in der Rheinisch-Bergischen Zeitung vom 25.9.1930, vom 27.9.1930 und vom 29.9.1930 wird von der Unterschlagung berichtet. Damit wächst die Zahl der berichtenden Zeitungen auf 12, die der Artikel auf 30 an.
Seit Kurzem ermöglicht die Seite des digitalen Historischen Archivs Köln (https://historischesarchivkoeln.de/lav/, Download 3/2013, LAV NRW S Personenstandsregister, Standesamt Köln Altstadt, Sterbefälle, 1959, Bd.4), die Recherche in den Personenstandsregistern. Dort fand ich die Sterbeurkunde der geschiedenen Katharina Oberndorfer, geborene Gerke, Büroangestellte: Sie wurde am 2.12.1959 in ihrer Wohnung in der Schillingstraße 44 tot aufgefunden, wenige Tage vor ihrem 65. Geburtstag. Aus dieser Urkunde geht auch hervor, dass die fragliche Ehe am 19.9.1930 geschlossen worden war.


Ingeborg Boxhammer (Bonn 2013)


1 Ich danke herzlich Erwin In het Panhuis für Informationen und die Überlassung der von ihm entdeckten ersten Zeitungsmeldungen zu diesem Skandal, Christiane Leidinger für die wissenschaftliche Unterstützung, Jürgen Müller für hilfreiche Details zur Kölner Stadtgeschichte und Jens Dobler für Informationen zur Polizeiakten-Recherche.
2 „Ein Erfolg der Kölner Kripo / Unterschlagungen in Köln / Weinrestaurant mit erschwindeltem Geld gekauft", in: Kölner Tageblatt (KT), 24.9.1930, S. 1, Abend-Ausgabe.
3 Elsa Marie Friedel wurde am 3.2.1890 in Leipzig geboren (Auszug Personenstandsregister Leipzig), Catharina Fuhrmann am 15.12.1894 in Köln-Kalk (Auszug Landesarchiv NRW, Personenstandsregister Brühl).
4 „Der Fall Friedel vor den Kölner Schöffen / Eine Buchhalterin unterschlägt eine Viertelmillion", in: Rheinische Zeitung (RhZ), 18.12.1930, S. 3.
5 Vgl. Volkswirtschaftliche Chronik für das Jahr 1905. Abdruck aus den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, Jena: Verlag von Gustav Fischer 1906, S. 531-534, S. 534.
6 Schriftverkehr zwischen der Verkaufsstelle deutscher Holzschraubenfabrikanten und dem Syndikatskontor vom 28.9.1905, in: A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Verkaufsstelle Deutscher Holzschraubenfabrikanten, Köln, Creditbureau, 28.9.1905 - 19.12.1922 (Historisches Institut der Deutschen Bank, Frankfurt/ Main).
7 „Ungetreue Buchhalterin und ihre Freundin vor Gericht", in: General-Anzeiger für Bonn und Umgegend (GA), 19.12.1930, S. 2.
8 „Gefängnisstrafe für Friedel-Oberndörfer / Das Urteil im Kölner Betrugsprozeß",in: KT, 18.12.1930, Abend-Ausgabe, S. 2.
9 Das Weinrestaurant Müller in der Schwalbengasse 2-4.
10 „Vollkommen unter dem Einfluß der Freundin? / Umfassendes Geständnis der Defraudantin aus der Schwalbengasse", in: KT, 26.9.1930, S. 15, Abend-Ausgabe.
11 Es gibt unterschiedliche Schreibweisen in der Presse, lt. Eintrag im Kölner Gefangenenbuch (Gerichte Rep. 300 Nr. 22, LAV Düsseldorf): Oberndorfer. Eine Recherche beim Personenstandsregister Brühl ergab hinsichtlich der Eheschließung oder der Personendaten von Herrn Oberndorfer keine Ergebnisse (Antwort Landesarchiv NRW Brühl vom 12.4.2010).
12 KT, 26.9.1930, S. 15, Abend-Ausgabe. „Das Geständnis der Buchhalterin / Umfangreiche Geschäfte mit unterschlagenem Geld", in: GA, 27.9.1930, S. 2.
13 Gefangenenbuch (Gerichte Rep. 300 Nr. 22, LAV Düsseldorf).
14 Vgl. Dussel, Konrad: Deutsche Tagespresse im 19. und 20. Jahrhundert (= Einführungen in die Kommunikationswissenschaft, Bd. 1), Münster: Lit-Verlag 2004, S. 144.
15 „100 000 Mark unterschlagen / Verfehlungen einer Buchhalterin", in: Der Vorwärts, 25.9.1930, 1. Beilage des Vorwärts, S. 2 (S. 4).
16 Vgl. Kampffmeyer, Paul: Der Sozialdemokratische Pressedienst (SPD). Eine Betrachtung über die Entwicklung, den Ausbau und die Aufgaben des sozialdemokratischen Pressedienstes, Berlin: Dietz 1929, S. 6 und S. 23 (Electronic ed. FES library https://library.fes.de, Download 4/2010).
17 „243 000 Mark unterschlagen", in: Sozialdemokratischer Pressedienst, 19.12.1930, S. 12 (Electronic ed. FES library https://library.fes.de, Download 4/2010).
18 Auf die Berichterstattung über den Berliner Giftmord komme ich später zurück.
19 RhZ, 19.12.1930, S. 3.
20 KT, 18.12.1930, S. 1 + 2 + Lokalteil, Abend-Ausgabe.
21 Seit 1929 war der A. Schaaffhausen'sche Bankverein eine Filiale der Disconto-Gesellschaft in Berlin.
22 Korrespondenz vom 9.10.1930 zwischen der Verkaufsstelle deutscher Holzschraubenfabrikanten und dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein/der Disconto-Gesellschaft, in: A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Verkaufsstelle Deutscher Holzschraubenfabrikanten, Köln, Kreditakte, 1.1.1928 - 3.1.1931 (Historisches Institut der Deutschen Bank, Frankfurt/Main).
23 Negative Stichproben in Die Freundin (1924-1933), in der Garçonne (1930-1932) und in Liebende Frauen (1927-1930) legen den Schluss nahe, dass der Skandal in den zeitgenössischen Zeitschriften für lesbische Frauen nicht zur Kenntnis genommen worden ist. Ich danke herzlich dem Spinnboden Lesbenarchiv & Bibliothek e. V. und besonders Sabine Balke für ihre Recherche.
24 Vgl. Thompson, John B.: Political Scandal. Power and Visibility in the Media Age, Cambridge: Blackwell Publishers 2000. Hondrich, Karl Otto: Enthüllung und Entrüstung. Eine Phänomenologie des politischen Skandals, Frankfurt: Suhrkamp 2002. Burkhardt, Steffen: Medienskandale. Zur moralischen Sprengkraft öffentlicher Diskurse, Köln: Herbert von Halem Verlag 2006. Burkhardt, Steffen: Skandal und soziale Norm, in: Schwarzer, Corinna (Hg.): Soziale Normen und Skandalisierung. Social Norms and Scandalization (= Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen / Journal for the Study of Beliefs and Worldviews, Heft 1), Münster: Lit-Verlag 2008, S. 11-32. Kepplinger, Hans Mathias: Publizistische Konflikte und Skandale, Wiesbaden: VS-Verlag 2009.
25 Vgl. Burkhardt 2008, S. 11-32.
26 Vgl. Thompson 2000, S. 31.
27 Burkhardt 2008, S. 12.
28 Burkhardt 2008, S. 14.
29 Siehe z.B. Hondrich 2002, S. 15. Mork, Andrea: Zur Ausstellung, in: Skandale in Deutschland nach 1945, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hg.), Bielefeld: Kerber 2007, S. 16-21, S. 17.
30 „Das Ende: Gefängnis / Eine Buchhalterin unterschlägt über 245 000", in: Bonner Zeitung, 19.12.1930.
31 Vgl. Thompson 2000, S. 17: Er bezeichnet das als „second order transgression".
32 KT, StA, RhZ, alle 26.9.1930.
33 „Die Kölner Unterschlagungsaffäre / Ueber 200 000 Mark! / Sexuelle Hintergründe / Die Friedel erstattete selbst Anzeige", in: KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
34 „In die Krallen von Erpressern geraten / 100 000 Mark unterschlagen / Durch sexuelle Hörigkeit auf Abwege geraten", in: Soz. Rep., 27.9.1930, S. 13.
35 KT, 18.12.1930, S. 2, Abend-Ausgabe. Zum Begriff „Kladderadatsch": Seit etwa 1923 war die gleichnamige satirische Zeitschrift (1848-1944) ein Sprachrohr der Konservativen geworden. Nach Ladendorf, Otto: Historisches Schlagwörterbuch. Ein Versuch. Friedrich Kluge gewidmet, Strassburg und Berlin: Trübner 1906, wurde von August Bebel speziell die Wendung vom „großen Kladderadatsch […] zum sozialdemokratischen Kraftwort gestempelt, um damit den baldigen Zusammenbruch der bürgerlichen Gesellschaft anzukündigen". Zitiert nach der Online-Version des Schlagwörterbuchs: https://www.textlog.de/schlagworte-kladderadatsch.html, Download 5/2010.
36 „100 000 Mark unterschlagen / für eine andere Frau", in: StA, 24.9.1930, S. 11, Abend-Ausgabe.
37 „Mehr als 200 000 Mark / betragen die Unterschlagungen der Buchhalterin Friedel", in: StA, 28.9.1930, S. 7, Morgen-Ausgabe.
38 „Unter dem Einfluß der ‚Freundin‘ / Lesbische Liebe und Kleptomanie", in: RhZ, 26.9.1930, S. 9.
39 Bonner Zeitung, 19.12.1930.
40 „100 000 Mark unterschlagen / Abwege einer Buchhalterin", in: WB, 25.9.1930, S. 4. „Die Buchhalterin gesteht / Auf Abwegen unter dem Einfluß der Freundin – Sie hat mindestens 100 000 Mark unterschlagen – Von dem Geld wurde eine Wirtschaft in der Schwalbengasse gekauft / Das Holzschraubensyndikat erhält einen Teil der Werte zurück", in: StA, 26.9.1930, S. 9, Abend-Ausgabe.
41 Die Angaben schwanken zwischen 100.000, 200.000 und 245.000 RM.
42 Dulinski, Ulrike: Sensationsjournalismus in Deutschland, Konstanz: uvk 2003, S. 80.
43 KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
44 StA, 28.9.1930, S. 7, Morgen-Ausgabe
45 KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
46 Vgl. Mork 2007, S. 16.
47 KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
48 Vgl. Hondrich 2002, S. 21.
49 Vgl. Mork 2007, S. 20.
50 KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
51 KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
52 KT, 27.9.1930, S. 9, Morgen-Ausgabe.
53 RhZ, 26.9.1930, S. 9.
54 Siehe zum lesbischen Code „Freundin" auch Hacker, Hanna: Frauen und Freundinnen. Studien zur „weiblichen Homosexualität" am Beispiel Österreich 1870-1938, Weinheim und Basel: Beltz 1987, S. 192.
55 Auf die mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen assoziierte Destruktivität, die verbrecherisches Verhalten erst hervorbringt, weist auch die Germanistin Hania Siebenpfeiffer hin. Vgl. Siebenpfeiffer, Hania: „Böse Lust". Gewaltverbrechen in Diskursen der Weimarer Republik, Köln: Böhlau 2005, S. 110.
56 Vgl. Lombroso, Cesare / Ferrero, Guglielmo: Das Weib als Verbrecherin und Prostituirte. Anthropologische Studien, gegründet auf eine Darstellung der Biologie und Psychologie des normalen Weibes, Hamburg: Verlagsanstalt und Druckerei A.-G. 1894.
57 Soz. Rep., 27.9.1930, S. 13.
58 „Zwei Jahre Gefängnis / Das Urteil im Prozeß Friedel-Oberndörfer", in: RhZ, 19.12.1930.
59 Vgl. Schmersahl, Katrin: Medizin und Geschlecht. Zur Konstruktion der Kategorie Geschlecht im medizinischen Diskurs des 19. Jahrhunderts, Opladen: Leske + Budrich 1998, S. 109f.
60 Möglicherweise brachte die Polizei die Idee der Hörigkeit in Verbindung mit der Straftat auf, denn die Sozialistische Republik bezieht sich in ihrer Darstellung vom 27.9.1930 auf Vermutungen der Polizei.
61 Soz. Rep., 27.9.1930.
62 Von ähnlichen Absicherungsabsichten in den zwanziger und dreißiger Jahren berichtet im Zusammenhang mit straffällig gewordenen Frauen in Liebesbeziehungen auch Hacker 1987, S. 247f.
63 KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
64 KT, 26.9.1930, S. 15, Abend-Ausgabe.
65 StA, 24.9.1930, S. 11, Abend-Ausgabe.
66 KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
67 Kölnische Volkszeitung, 18.12.1930, S. 2.
68 Vgl. Schulz, Günther: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert, München: Oldenbourg 2000, S. 79, 92.
69 Vgl. Hermberg, Annemarie: Frauenerwerbsarbeit, in: Die Arbeit: Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirtschaftskunde, 7 (1930), H. 12, S. 820-831, S. 824f. (Electronic ed. FES library https://library.fes.de, Download 4/2009)
70 Vgl. Glaß, Frieda / Kische, Dorothea: Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der berufstätigen Frauen. Erhebung 1928/29 durchgeführt von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauenberufsverbände, Berlin: Carl Heymanns Verlag 1930, S. 15, 26 und 41.
71 Siehe zum „Dornröschen" auch Centrum Schwule Geschichte (Hg.): Himmel und Hölle. 100 Jahre schwul in Köln. Katalog zur Ausstellung, eröffnet am 27. Juni 2002, Köln 2003, S. 24f.
72 Vgl. Franken, Irene: Der Jungfrau Colonia Herz für Lesben, in: Meiger, Michael / Rogler, Marianne / Grande, Melanie (Hg.): Das andere Stadtbuch. Lesben und Schwule in Köln, Köln: Kiepenheuer & Witsch 1996, S. 12-26, S. 22f.
73 Vgl. auch Jung, Werner: Das moderne Köln (= Der historische Stadtführer), Köln: Bachem 2006, S. 126f.
74 „‚Bunter Abend‘ im Dornröschen", in: Kölner Sonntags-Post, 18.10.1930, S. 1. Die samstags erscheinende Kölner Sonntags-Post wurde von Rudolf Molitor als „Unparteiische-Lokal-Zeitung" herausgegeben.
75 Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Georg Schäfer, die Anklage Staatsanwalt Dr. Franke. Käthe Fuhrmann/Oberndorfer wurde von Rechtsanwalt Dr. Josef Steiner vertreten, Maria Friedel durch Rechtsanwältin Dr. Erna Schmidt-Bohne. Angaben aus: RhZ, 18.12.1930, S. 3. Erna Schmidt-Bohne (1899-1982) war 1928 als eine der wenigen Rechtsanwältinnen dieser Zeit zugelassen worden und hatte sich nach ihrer Heirat mit dem Universitätsprofessor Gotthold Bohne 1926 beim Reichsministerium um die Genehmigung zur Führung eines Doppelnamens bemüht. Sie durfte sich Bohne-Schmidt nennen, damit ihr gesetzlich gültiger Familienname wenigstens an erster Stelle stand, beharrte jedoch auf der anderen Reihenfolge. Ich danke Marion Röwekamp herzlich für diese Details. Siehe zur Anzahl der Anwältinnen bis 1933 auch Röwekamp, Marion: Die ersten deutschen Juristinnen: Eine Geschichte ihrer Professionalisierung und Emanzipation 1900-1945 (= Serie Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung), Köln: Böhlau 2011, bes. S. 468-472. Am 30.6.1930 und am 2.7.1930 hielt Schmidt- Bohne einen zweiteiligen Vortrag über „Praktische Rechtsfälle aus dem Leben der Berufsfrau" in der nachmittäglichen „Frauenstunde" der Werag (Westdeutsche Rundfunk AG, eine Vorläuferin des WDR). 1933 gab sie ihre Praxis auf und kehrte auch nach 1945 nicht in ihren Beruf zurück. Für diese Informationen danke ich herzlich Rango Bohne. Leider sind die Radiosendungen nicht erhalten. Antwort vom Deutschen Rundfunkarchiv Frankfurt/Main vom 18.3.2011.
76 Vgl. Schmersahl 1998, S. 180f.
77 KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
78 „Der Prozeß …", in: Kölnische Volkszeitung, 18.12.1930, S. 2, Abend-Ausgabe.
79 KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
80 Kölnische Volkszeitung, 18.12.1930, S. 2, Abend-Ausgabe.
81 Soz. Rep., 27.9.1930, S. 13.
82 Alle Zitate: KT, 18.12.1930, Lokalteil, Abend-Ausgabe.
83 Schmersahl 1998, S. 182.
84 Luart, Ernst: Zug durch das dunkle Köln, in: Der Querschnitt, 9. Jg. (1929),Heft 2, S. 104-106.
85 Imhof, Kurt: Medienskandale als Indikatoren sozialen Wandels. Skandalisierungen in den Printmedien des 20. Jahrhunderts, in: Hahn, Kornelia (Hg.): Öffentlichkeit und Offenbarung. Eine interdisziplinäre Mediendiskussion, Konstanz: uvk 2002, S. 73-98, S. 76.
86 „Die Giftmischerinnen vor den Geschworenen", in: KT, 15.3.1923, Abend-Ausgabe, S. 3.
87 Siehe auch den Kommentar von Dr. med. Mamlock, Gotthold: Freundinnen, in: Berliner Tageblatt, 15.3.1923, Morgen-Ausgabe, S. 2 und dazu genauer Siebenpfeiffer 2005, S. 109f mit weiteren Beispielen.
88 Döblin, Alfred: Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord, Reinbek: Rowohlt ²1980, S. 85.
89 Siebenpfeiffer 2005, S. 106, 109, 113.
90 Döblin 1980, S. 85.
91 Als weiterer spektakulärer „Lesbenprozess" in Verbindung mit einem Kapitalverbrechen wurde viele Jahre später (1974) der Prozess um Marion Ihns und Judith Andersen in Itzehoe, die den Ehemann von Ihns durch einen Auftragsmörder ermorden ließen, von der Boulevardpresse ausgeschlachtet. Auch hier wurde die lesbische Beziehung skandalisiert und mit der Neigung zum Verbrechen gleichgesetzt. Siehe dazu Pater, Monika: „Gegen geile Männerpresse – für lesbische Liebe". Der Andersen/Ihns-Prozess als Ausgangspunkt für das Coming-out von Lesben, in: Invertito – Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Jg. 8 (2006), S. 143-168. Nicht nur das Bedrohungsszenario der sexuellen Hörigkeit findet sich hier wiederholt im Tenor der Presse (bes. S. 158f.).
92 Uhl, Karsten: Die Gewaltverbrecherin im kriminologischen und literarischen Diskurs des frühen 20. Jahrhunderts, in: Hilbig, Antje / Kajatin, Claudia / Miethe, Ingrid (Hg.): Frauen und Gewalt. Interdisziplinäre Untersuchungen zu geschlechtsgebundener Gewalt in Theorie und Praxis, Würzburg: Königshausen & Neumann 2003, S. 91-104, S. 93f.
93 Gefangenenbuch Köln (Gerichte Rep. 300, Nr. 22, LAV Düsseldorf).
94 „Arische" Fliegergeschädigte wurden durch das 1942 eingerichtete „Sozialamt für Fliegergeschädigte" in „freie" Wohnungen in den Kölner Außenbezirken einquartiert. Diesbezügliche Recherchen erbrachten bislang kein Ergebnis. Durch den Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3.3.2009 sind die für diese Amtsvorgänge in Frage kommenden Bestände auf absehbare Zeit nicht benutzbar (Antwort des Historischen Archivs vom 31.5.2010). Nach dem Kölner Adressbuch von 1941/42, der Aussage der Hauseigentümer am 21.5.2010 und den Informationen auf https://www.yadvashem.org (Download 5/2010) könnte es sich bei dem Vormieter der Dellbrücker Mansardenwohnung um Simon Kaufmann (1873–1943) handeln, der am 5.9.1942 nach Theresienstadt deportiert und dort ermordet wurde.
95 Gespräch mit dem Hauseigentümer am 21.5.2010.
96 Sterbeurkunde, Landesarchiv NRW Brühl.
97 Adressbuch Köln, 1950.
98 Vgl. Hacker 1987, S. 189.